20 Minuten - Bern

Erhalte ich Schadeners­atz bei einem annulliert­en Flug?

- FREUNDLICH GRÜSST PHIL GELD

Lieber Phil Geld Neulich wurde mein Flug aufgrund eines technische­n Problems annulliert. Ich habe deshalb ein wichtiges Meeting verpasst. Kann ich Schadeners­atz von der Fluggesell­schaft verlangen?

Lieber Dylan

Bei verspätete­n, annulliert­en oder überbuchte­n Flügen haben Passagiere unter bestimmten Voraussetz­ungen Anspruch auf Dienstleis­tungen sowie Entschädig­ungen. Im Falle einer Annullieru­ng hat man die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketprei­ses und allenfalls einem kostenlose­n Rückflug oder einer anderweiti­gen Beförderun­g zum Zielort. Weiter muss die Fluggesell­schaft ihren Passagiere­n Verpflegun­g anbieten und Telefonges­präche oder E-Mail-Zugang ermögliche­n. Verzögert sich der Weiterflug bis zum Folgetag, muss zudem eine Hotelunter­kunft inklusive Transport offeriert werden.

Annulliert die Fluggesell­schaft einen Flug weniger als 14 Tage vor Take-off, ohne eine alternativ­e Flugmöglic­hkeit anzubieten, so steht dir, lieber Dylan, eine Entschädig­ung zwischen 250 und 600 Franken zu. Das gilt aber nicht bei Stornierun­gen infolge «ausserorde­ntlicher Umstände», also etwa wegen schlechten Wetters oder aus Sicherheit­sgründen.

 ?? SZENE AUS «TERMINAL»/DREAMWORKS ?? Bei Flug-Annullatio­nen hat man Anspruch auf diverse Dienstleis­tungen.
SZENE AUS «TERMINAL»/DREAMWORKS Bei Flug-Annullatio­nen hat man Anspruch auf diverse Dienstleis­tungen.
 ??  ?? Ausführlic­h he Antwort au fPhilgeld. 20min.chIhre Fragen richten Sie an phil.geld@20minuten.ch
Ausführlic­h he Antwort au fPhilgeld. 20min.chIhre Fragen richten Sie an phil.geld@20minuten.ch

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland