Super-Integrierte ausschaffen?
THUN. Ein integrierter Eritreer soll ausgeschafft werden. Macht das Sinn?
BERN. Der Staat zwingt einen perfekt integrierten Eritreer, der seinen Lebensunterhalt vollständig selbst bestreitet, zurück in die teuren Asylstrukturen. Vie- le Leser fragen sich: Macht es Sinn, solche Menschen auszuschaffen, während Kriminelle hierbleiben dürfen? «Was zählt, sind die Asylgründe, nicht die In- tegration», heisst es in Bern. Dies solle geändert und ein hoher Integrationswille belohnt werden, finden sogar Teile der SVP-Basis.
Der 27-jährig ge Eritreer Solomon Berihu lernte e innert dreieinhalb Jahren Deu tsch, fand einen Job, zahlte MMiete und Krankenkasse. D ann kam für ihn die Schockn nachricht: Die Behörden stel llten ihm einen negativen A sylentscheid aus und wollen ihn ausweisen. Nun lebt er iim Asylheim.
Der Fall sorgt für Aufsehen. Ei in Leser schreibt, es sei absurd, dass einein un-un bescholtener Erit- reer ausgeschafft werden soll, Straftäter aus Afghanistan hingegen nicht. Auf Facebook machtemcte auch die ZürcheZürcher SVPGemeind deratskandid datin Rebecca Apoo ihre em Ärger Luft: «Ich verstehe e nichtt, dass ein gutg integrier rter Eritreeer besttraft wirdd. » Es sei vielmehr nötig, kriminelle Asylbewerber konsequenter auszuweisen und dafür jenen Asylsuchenden wie Berihu, die einen extrem hohen Einsatz für ihre Integration leisteten, den Aufenthalt zu gewähren.
Kritik gibt es auch von links: «Wer sich mustergültig integriert hat, den können wir nicht aus seinem Umfeld reissen, wenn er sowieso nicht rückgeschafft werden kann», sagt SP-Nationalrätin Martina Munz. Sie fordert deshalb, dass auch Personen wie Berihu, die noch nicht fünf Jahre in der Schweiz sind, die IntegrationsHärtefallklausel anrufen kön- nen (siehe Box).
Der Argumentation ihrer Parteikollegin, Integrierte zu belohnen und dafür Kriminelle konsequenter auszuschaffen, kann SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann nicht folgen. «Das hiesse: Jeder kann sich hier niederlassen.» Zudem seien im Asylverfahren Fluchtgründe und nicht die Integration massgebend. FDP-Nationalrat Matthias Jauslin betont weiter, dass es gemäss Asylgesetzrevision solche Fälle ab Frühjahr 2019 kaum mehr geben werde, da nach 21 Tagen ein Grundsatzentscheid vorliege.