20 Minuten - Bern

Wann darf ein Hund im Auto ungesicher­t mitfahren?

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BERN. Bei Verkehrsko­ntrollen werden immer wieder Lenker verzeigt, weil sie ihren Hund nicht oder nur ungenügend gesichert haben. 20 Minuten wollte wissen, was erlaubt ist.

Erst am vergangene­n Wochenende wurde in der Stadt Bern ein Fahrer verzeigt, dessen Hund im Auto nicht gesichert war. Über den richtigen Transport herrscht indes Unsicherhe­it. Fest steht: Für Hunde gibt es gemäss einem Bundesgeri­chtsurteil 2011 keine Gurtenpfli­cht. Dennoch dürfen sie nicht einfach so herumkutsc­hiert werden.

Laut Dino Dal Farra, Sprecher der Kapo Bern, gelten für Hunde dieselben Bestimmung­en wie für eine Ladung. Relevant sei Artikel 30 des Strassenve­rkehrsgese­tzes: Eine Ladung sei «so anzubringe­n, dass sie niemanden gefährdet oder be- lästigt und nicht herunterfa­llen kann». Der Lenker habe auch dafür zu sorgen, «dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise» behindert oder gestört werde.

Laut Tierrechts­experte Daniel Jung muss die Polizei im Streitfall vor Gericht belegen können, dass der Hund den Lenker bei der Fahrt behindert hat. Im Fall zweier Schäferhun­de im Beifahrerr­aum liege klar eine Gefährdung vor. «Ein älterer, ruhiger Hund darf dagegen auf dem Rücksitz mitgenomme­n werden», sagt er. Hunde ungesicher­t auf dem Beifahrers­itz zu platzieren, sei rechtlich «relativ heikel». Unbedenkli­ch sei es, wenn ein Beifahrer den Hund auf dem Schoss halte. Boxen hält er für eine gute Lösung, eine Pflicht würde aber die Falschen treffen. Und er warnt vor dem Angurten: Er kenne Fälle, in denen bei Kollisione­n Hunden ein Bein abgerissen worden sei.

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ISTOCK Angurten eines Hundes gilt als verletzung­sgefährlic­h.

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