Wann darf ein Hund im Auto ungesichert mitfahren?
BERN. Bei Verkehrskontrollen werden immer wieder Lenker verzeigt, weil sie ihren Hund nicht oder nur ungenügend gesichert haben. 20 Minuten wollte wissen, was erlaubt ist.
Erst am vergangenen Wochenende wurde in der Stadt Bern ein Fahrer verzeigt, dessen Hund im Auto nicht gesichert war. Über den richtigen Transport herrscht indes Unsicherheit. Fest steht: Für Hunde gibt es gemäss einem Bundesgerichtsurteil 2011 keine Gurtenpflicht. Dennoch dürfen sie nicht einfach so herumkutschiert werden.
Laut Dino Dal Farra, Sprecher der Kapo Bern, gelten für Hunde dieselben Bestimmungen wie für eine Ladung. Relevant sei Artikel 30 des Strassenverkehrsgesetzes: Eine Ladung sei «so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder be- lästigt und nicht herunterfallen kann». Der Lenker habe auch dafür zu sorgen, «dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise» behindert oder gestört werde.
Laut Tierrechtsexperte Daniel Jung muss die Polizei im Streitfall vor Gericht belegen können, dass der Hund den Lenker bei der Fahrt behindert hat. Im Fall zweier Schäferhunde im Beifahrerraum liege klar eine Gefährdung vor. «Ein älterer, ruhiger Hund darf dagegen auf dem Rücksitz mitgenommen werden», sagt er. Hunde ungesichert auf dem Beifahrersitz zu platzieren, sei rechtlich «relativ heikel». Unbedenklich sei es, wenn ein Beifahrer den Hund auf dem Schoss halte. Boxen hält er für eine gute Lösung, eine Pflicht würde aber die Falschen treffen. Und er warnt vor dem Angurten: Er kenne Fälle, in denen bei Kollisionen Hunden ein Bein abgerissen worden sei.