20 Minuten - Bern

28-Jähriger rast ohne Ausweis mit 213 km/h über Autobahn

LUZERN. Ein Raser (28) liess seine Tempoexzes­se auf Autobahnen filmen. Jetzt hat ihn ein Gericht verurteilt.

- SDA/20M

Ende März 2017 fuhr ein 28-Jähriger mit einem gemieteten Audi RS6 Avant und drei Mitfahrern herum, wie aus dem gestern veröffentl­ichten Urteil hervorgeht. Bei den Fahrten überschrit­t der Mann aus Bosnien-Herzegowin­a auf der A2 bei Stans die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t von 120 km/h um 93 km/h.

Später am selben Tag donnerte er in Ebikon mit 132 km/h über die A14 und in Kriens mit 180 km/h über die A2 – erlaubt gewesen wären jeweils 100 km/h. Die Mit- fahrer filmten die drei Raserfahrt­en mit ihren Mobiltelef­onen. Der Fahrer besass keinen gültigen Führerausw­eis.

Das Luzerner Kriminalge­richt hat den Raser zu einer bedingten Freiheitss­trafe von 22 Monaten verurteilt. Das Gericht sprach ihn der mehrfachen qualifizie­rten groben Verletzung der Verkehrsre­geln durch Übers Überschrei­ten der r zu zu- lässigen Höchstgesc­hwindigkei­t schuldig. Ausserdem wurde er des mehrfachen Führens eines Motorfahrz­eugs ohne den erforderli­chen Führerausw­eis schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräf­tig. Es fand ein abgekürzte­s Verfahren statt.

Dem Verurteilt­en wird ein Tag Polizeihaf­t angerechne­t, die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem wird er mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätze­n zu je 100 Franken bestraft, ebenso bedingt vollziehba­r bei einer Probezeit von drei Jahren.

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Der Mann raste auch auf der A2.
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