28-Jähriger rast ohne Ausweis mit 213 km/h über Autobahn
LUZERN. Ein Raser (28) liess seine Tempoexzesse auf Autobahnen filmen. Jetzt hat ihn ein Gericht verurteilt.
Ende März 2017 fuhr ein 28-Jähriger mit einem gemieteten Audi RS6 Avant und drei Mitfahrern herum, wie aus dem gestern veröffentlichten Urteil hervorgeht. Bei den Fahrten überschritt der Mann aus Bosnien-Herzegowina auf der A2 bei Stans die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 93 km/h.
Später am selben Tag donnerte er in Ebikon mit 132 km/h über die A14 und in Kriens mit 180 km/h über die A2 – erlaubt gewesen wären jeweils 100 km/h. Die Mit- fahrer filmten die drei Raserfahrten mit ihren Mobiltelefonen. Der Fahrer besass keinen gültigen Führerausweis.
Das Luzerner Kriminalgericht hat den Raser zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Das Gericht sprach ihn der mehrfachen qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Übers Überschreiten der r zu zu- lässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig. Ausserdem wurde er des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Es fand ein abgekürztes Verfahren statt.
Dem Verurteilten wird ein Tag Polizeihaft angerechnet, die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem wird er mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft, ebenso bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren.