DNA-Phantombild soll bei Fahndungen helfen
ZÜRICH. Justizministerin Karin Keller- Sutter will Straftäter in Zukunft gezielt nach Haut-, Haaroder Augenfarbe suchen.
Der Vergewaltigungsfall von Emmen LU im Juli 2015 schockierte. Obwohl über 400 Männer zum DNA-Test aufgeboten wurden, fehlt vom Täter weiterhin jede Spur. Heute darf die Polizei DNA-Profile inhaltlich nicht auswerten, um Hinweise auf das Aussehen des Täters zu erhalten. Bundesrätin Karin Keller-Sutter will das jetzt ändern, wie die «Zentralschweiz am Sonntag» berichtete.
Einige Spuren Blut, Speichel oder Sperma reichen, um im Labor die Augen-, Haar- oder Hautfarbe zu eruieren. In Zukunft könnten eventuell sogar Aussagen über Körpergrösse, Haarstruktur oder erblich bedingten Haarausfall gemacht werden, sagt Cordula Haas, Forscherin am Institut für Rechtsmedizin der Uni Zürich. In den USA gibt es bereits Firmen, die behaupten, aufgrund einer DNA-Analyse ein Phantombild erstellen zu können. Da nicht bekannt sei, welche Algorithmen eingesetzt würden, sei das Vorgehen wissenschaftlich nicht nachvollziehbar, so Haas. «Ein Phantombild des Täters zu erstellen, indem man seine DNA analysiert, ist – zumindest jetzt – eine Illusion.» Künftig werde aber immer mehr möglich sein. Auch dann wäre der Datenschutz gewährleistet: «Wir würden keine Infos an die Polizei weitergeben, die nicht auch ein Zeuge machen könnte.»
Gegen eine inhaltliche DNAAnalyse spricht sich in der Zeitung der oberste Datenschützer, Adrian Lobsiger, aus. Wenn etwa in einem Dorf die DNA-Analyse auf einen dunkelhäutigen Täter hindeuten würde, kämen alle Männer mit dunkler Hautfarbe unter Generalverdacht. «Gerade bei einer öffentlichen Fahndung drohen Vorverurteilungen, die sich im schlimmsten Fall in spontaner Gewalt entladen könnten.»