20 Minuten - Bern

EU-Rahmenvert­rag: Die Schweiz oder die EU, wer gibt beim Lohnschutz nach?

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BERN. Die Lohnkontro­llen sind einer der grossen Streitpunk­te im Poker um ein Rahmenabko­mmen mit der EU. Brüssel verlangt Anpassunge­n bei den Massnahmen, mit denen die Schweiz ihre Löhne gegenüber der Billigkonk­urrenz aus der EU schützt. Konkret:

• EU-Firmen müssen sich rechtzeiti­g bei den Schweizer Behörden anmelden, bevor sie einen Auftrag ausführen. Die Frist soll von heute acht auf vier Arbeitstag­e gekürzt werden. Lohnkontro­lleure hätten so weniger Vorlaufzei­t.

• EU-Betriebe sollen nur noch eine Kaution für Bussen und Lohnnachza­hlungen hinterlege­n müssen, wenn sie bereits negativ aufgefalle­n sind.

• Allgemein soll die Schweiz im Entsendebe­reich EU-Recht übernehmen.

Die hiesigen Gewerkscha­ften lehnen den Entwurf des Abkommens ab: «Die Fälle von Lohndumpin­g zeigen, dass die Schweiz beim Lohnschutz nicht einknicken darf», sagt Unia-Sprecher Serge Gnos. Könne man hierzuland­e «zu rumänische­n Bedingunge­n arbeiten», seien inländisch­e Arbeitnehm­er und Betriebe chancenlos. Gefährlich sei insbesonde­re, dass der Europäisch­e Gerichtsho­f «mit einem Urteil in einem Streitfall den ganzen Lohnschutz aushebeln» könnte.

Aline Theurer von Handwerk Internatio­nal Baden-Württember­g kontert: «Auch die EU-Entsenderi­chtlinie schreibt vor, dass Tarifvertr­äge eingehalte­n werden.» Schwarze Schafe könne es immer geben, doch der grösste Teil der Betriebe handle nach bestem Wissen und Gewissen.

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