EU-Rahmenvertrag: Die Schweiz oder die EU, wer gibt beim Lohnschutz nach?
BERN. Die Lohnkontrollen sind einer der grossen Streitpunkte im Poker um ein Rahmenabkommen mit der EU. Brüssel verlangt Anpassungen bei den Massnahmen, mit denen die Schweiz ihre Löhne gegenüber der Billigkonkurrenz aus der EU schützt. Konkret:
• EU-Firmen müssen sich rechtzeitig bei den Schweizer Behörden anmelden, bevor sie einen Auftrag ausführen. Die Frist soll von heute acht auf vier Arbeitstage gekürzt werden. Lohnkontrolleure hätten so weniger Vorlaufzeit.
• EU-Betriebe sollen nur noch eine Kaution für Bussen und Lohnnachzahlungen hinterlegen müssen, wenn sie bereits negativ aufgefallen sind.
• Allgemein soll die Schweiz im Entsendebereich EU-Recht übernehmen.
Die hiesigen Gewerkschaften lehnen den Entwurf des Abkommens ab: «Die Fälle von Lohndumping zeigen, dass die Schweiz beim Lohnschutz nicht einknicken darf», sagt Unia-Sprecher Serge Gnos. Könne man hierzulande «zu rumänischen Bedingungen arbeiten», seien inländische Arbeitnehmer und Betriebe chancenlos. Gefährlich sei insbesondere, dass der Europäische Gerichtshof «mit einem Urteil in einem Streitfall den ganzen Lohnschutz aushebeln» könnte.
Aline Theurer von Handwerk International Baden-Württemberg kontert: «Auch die EU-Entsenderichtlinie schreibt vor, dass Tarifverträge eingehalten werden.» Schwarze Schafe könne es immer geben, doch der grösste Teil der Betriebe handle nach bestem Wissen und Gewissen.