Homeoffice: So bezahlt der Arbeitgeber einen Teil der Miete
ZÜRICH. Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern bei Homeoffice-Zwang einen Teil der Miete bezahlen. Das müssen Arbeitnehmer nun wissen.
Ein Mitarbeiter einer Treuhandfirma bekommt eine monatliche Mietentschädigung von 150 Franken vom Arbeitgeber, wie die «SonntagsZeitung» schreibt. Er erhält die Entschädigung auch rückwirkend. Das hat das Bundesgericht in einem wegweisenden Fall geurteilt. Arbeitsrechtsexperte Thomas Geiser von der Uni St. Gallen sagt zu 20 Minuten, was das bedeutet.
Wer hat Anspruch auf eine Mietbeteiligung des Arbeitgebers?
Anspruch hat nur, wer unfreiwillig im Homeoffice arbeitet, wie Thomas Geiser sagt. Bei vielen ist Homeoffice wohl nur vorübergehend verordnet worden. Gerichte könnten deshalb argumentieren, dass die kurzfristige Homeoffice-Zeit noch keinen Grund für eine Entschädigung darstellt. Wenn Arbeitnehmer aber mit Partner und Kindern in einer kleinen Wohnung leben und arbeiten müssen, sei die Einschränkung so stark, dass eine Entschädigung denkbar sei.
Wie soll man vorgehen?
Der Arbeitnehmer solle zuerst mit dem Arbeitgeber über seine Vorstellungen sprechen. Die beiden Parteien sollten sich auf eine für beide akzeptable Lösung einigen und Kompromisse eingehen. Dabei können Arbeitnehmer die Argumentation des Bundesgerichts ins Feld führen: Laut Artikel 327a des Obligationenrechts hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Sollte der Arbeitgeber keine Gesprächsbereitschaft zeigen, sei das Arbeitsklima meist nicht sehr gut und man solle eine neue Arbeitsstelle in Betracht ziehen. Der Arbeitnehmer könne seinen Anspruch noch bis zu fünf Jahre später erheben, so Geiser.
Mit was für einer Entschädigung kann man rechnen?
Da es noch keine Rechtspraxis gebe, müsse man die Verhältnisse im konkreten Fall beachten. Geiser: «Der Arbeitgeber kann sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass er nichts leisten muss, aber man kann auch nicht erwarten, dass der Arbeitgeber ein Fünftel der 5-ZimmerWohnung bezahlt.»