Darf der Chef Ferien im Ausland verbieten?
ZÜRICH. Riskiert man seinen Job, wenn man jetzt im Ausland Ferien macht und sich mit Covid-19 ansteckt? Fragen und Antworten.
Darf mir der Arbeitgeber Ferien im Ausland verbieten?
Nicolas Facincani, Anwalt mit Spezialgebiet Arbeitsrecht: Nein, das geht den Arbeitgeber nichts an. Er darf nicht ins Freizeitverhalten seines Arbeitnehmers eingreifen, welches ihn nicht betrifft. Wie sieht es aus mit Reisen in Corona-Risikogebiete?
Ich sehe auch dort ein Verbot als nicht zulässig an.
Darf der Arbeitgeber Auskunft verlangen, wohin ich reise?
Die herrschende Lehre sagt, dass auch das nicht geht.
Wie kann ich mich gegen unzulässige Vorgaben des Arbeitgebers wehren?
Man kann die Feriendestination einfach nicht angeben oder auch einen falschen Ort aufführen. Erhielte der Arbeitnehmer deshalb die Kündigung, wäre diese missbräuchlich und es könnte eine Entschädigung verlangt werden. Was passiert, wenn ich mich in den Auslandferien mit dem Coronavirus anstecke?
Wenn man in ein Risikogebiet reist und sich ansteckt, riskiert der Arbeitnehmer, dass er seine Krankheit selbst verschuldet. Dann könnte der Arbeitgeber ihm Lohnzahlungen verweigern. Kriege ich weiterhin Lohn, wenn ich im Anschluss krank in Quarantäne muss?
Ja, Sie wären wie ein normaler
Kranker zu behandeln. Der Lohn müsste dementsprechend weitergezahlt werden, unter Vorbehalt des möglichen Selbstverschuldens. Muss ich für die Quarantäne Ferien beziehen?
Nein, das müssen Sie nicht. JOEL PROBST