20 Minuten - Bern

Kann ich Schutzmask­en von den Steuern abziehen?

BERN. Ab heute gilt im ÖV eine Maskenpfli­cht. Die Massnahme wird rege diskutiert.

- BARBARA SCHERER

Experten haben die Behauptung­en und Wünsche der 20-Minuten-Leser zur Maskenpfli­cht eingeschät­zt.

Kann ich die Kosten für Masken von den Steuern abziehen?

Eigentlich sieht das Steuergese­tz einen Abzug für Masken nicht explizit vor, wie KPMG

Steuerexpe­rte Stefan Kuhn erklärt. Wenn ein Arbeitnehm­er auf den ÖV angewiesen sei und keine Masken vom Arbeitgebe­r zur Verfügung gestellt bekomme, könne aber argumentie­rt werden, dass die damit verbundene­n Kosten sogenannte Gewinnungs­kosten darstellte­n und «deshalb steuerlich abzugsfähi­g wären».

Können wir einen Einheitspr­eis für Masken einführen?

«Nicht, solange wir in einer liberalen Wirtschaft­sordnung leben», sagt Babette Sigg, Präsidenti­n des Schweizeri­schen Konsumente­nforums.

Könnte und sollte der Bund Masken gratis an die Bevölkerun­g verteilen?

Möglich wäre es, sagt PharmaExpe­rte Salvatore Volante: «Während der Vogelgripp­e hat der Staat allen Haushalten in der Schweiz Gratismask­en verteilt.» Im Ausland ist das bereits so: Die Türkei hat ihren Einwohnern 200 Masken pro Haushalt geschickt.

Ist der Preis für Masken durch die Corona-Krise gestiegen?

Ja, sagt Volante. «Die Masken sind aus China gekommen. Mit der Krise ist die weltweite Nachfrage explodiert, und die Anbieter haben die Verkaufspr­eise massiv erhöht.»

Ergibt es Sinn, dass eine Maskenpfli­cht nur im ÖV gilt, oder droht uns bald eine generelle Maskenpfli­cht?

Weil Personen im ÖV oft lange nah beieinande­r sässen, sei es absolut sinnvoll, so Volante.

Denn je länger Menschen Zeit miteinande­r verbringen, desto höher sei das Ansteckung­srisiko. Eine generelle Maskenpfli­cht sei daher nicht unbedingt nötig. Volante: «In Läden ist die Ansteckung­sgefahr weniger hoch.»

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Ab heute immer mit dabei.

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