Kann ich Schutzmasken von den Steuern abziehen?
BERN. Ab heute gilt im ÖV eine Maskenpflicht. Die Massnahme wird rege diskutiert.
Experten haben die Behauptungen und Wünsche der 20-Minuten-Leser zur Maskenpflicht eingeschätzt.
Kann ich die Kosten für Masken von den Steuern abziehen?
Eigentlich sieht das Steuergesetz einen Abzug für Masken nicht explizit vor, wie KPMG
Steuerexperte Stefan Kuhn erklärt. Wenn ein Arbeitnehmer auf den ÖV angewiesen sei und keine Masken vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekomme, könne aber argumentiert werden, dass die damit verbundenen Kosten sogenannte Gewinnungskosten darstellten und «deshalb steuerlich abzugsfähig wären».
Können wir einen Einheitspreis für Masken einführen?
«Nicht, solange wir in einer liberalen Wirtschaftsordnung leben», sagt Babette Sigg, Präsidentin des Schweizerischen Konsumentenforums.
Könnte und sollte der Bund Masken gratis an die Bevölkerung verteilen?
Möglich wäre es, sagt PharmaExperte Salvatore Volante: «Während der Vogelgrippe hat der Staat allen Haushalten in der Schweiz Gratismasken verteilt.» Im Ausland ist das bereits so: Die Türkei hat ihren Einwohnern 200 Masken pro Haushalt geschickt.
Ist der Preis für Masken durch die Corona-Krise gestiegen?
Ja, sagt Volante. «Die Masken sind aus China gekommen. Mit der Krise ist die weltweite Nachfrage explodiert, und die Anbieter haben die Verkaufspreise massiv erhöht.»
Ergibt es Sinn, dass eine Maskenpflicht nur im ÖV gilt, oder droht uns bald eine generelle Maskenpflicht?
Weil Personen im ÖV oft lange nah beieinander sässen, sei es absolut sinnvoll, so Volante.
Denn je länger Menschen Zeit miteinander verbringen, desto höher sei das Ansteckungsrisiko. Eine generelle Maskenpflicht sei daher nicht unbedingt nötig. Volante: «In Läden ist die Ansteckungsgefahr weniger hoch.»