«Wer jetzt in ein Risikoland reist, riskiert seinen Lohn»
ZÜRICH. Reisende aus Risikoländern müssen ab sofort zehn Tage in Quarantäne. Anspruch auf Taggelder gibt es nicht.
Ab heute müssen alle Personen, die aus einem Corona-Risikogebiet in die Schweiz einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das besagt die neue Verordnung des Bundesrats. Betroffen sind zurzeit 29 Länder, die Liste wird regelmässig der Entwicklung auf der Welt angepasst. Gleichzeitig wurde die Covid-19-Verordnung angepasst: Für Mitarbeiter, die in ein Risikoland reisen und in Quarantäne müssen, kann der Arbeitgeber keine Taggelder mehr beantragen. Diese neue Regelung könnte die Arbeitnehmer teuer zu stehen kommen: «Wer jetzt in ein Risikoland reist, riskiert die Lohnfortzahlung während der Quarantäne», erklärt Rechtsanwalt Boris Etter. Arbeitnehmer, die in den zehn Tagen Quarantäne Homeoffice leisten können, werden laut Etter kein Problem haben. Doch wer bei der Arbeit vor Ort sein muss, könnte sich schon bald mit seinem Arbeitgeber um den Lohn streiten. «Das Problem ist, dass Angestellte in ihren Ferien auf eigene Verantwortung in Risikoländer reisen», so Etter. Damit könnte die zehntägige Quarantäne als selbst verschuldet angesehen werden, und ein Arbeitgeber könnte sich weigern, den Lohn zu zahlen.
Viele Punkte der Lohnfortzahlung sind derzeit rechtlich umstritten. Wer den Entscheid seines Arbeitgebers anfechten will, muss dann vor das Arbeitsgericht. Ob dann ein Urteil zugunsten des Arbeitnehmers fällt, ist offen: «Arbeitsgerichte könnten durchaus zu verschiedenen Urteilen kommen», erklärt Etter. Unklar ist auch, was passiert, wenn ein Familienmitglied aus einem Risikoland zurückkehrt und deshalb die ganze Familie in Quarantäne muss. «In diesem Fall müssten Einzelfallbetrachtungen vorgenommen werden.» Ein klarer Fall hingegen sind Geschäftsreisen: «Wer vom Arbeitgeber in ein Risikoland geschickt wird, hat auch Anspruch auf Lohn in der folgenden Quarantäne.» Die Reise in ein Risikoland könne einem Arbeitnehmer aber nicht verboten werden, so Etter.