20 Minuten - Bern

Frutigen: 17 Jahre gefordert

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THUN. Der Beschuldig­te im Frutigen-prozess am Regionalge­richt in Thun soll zu einer Freiheitss­trafe von 17 Jahren verurteilt werden. Das fordert die Staatsanwa­ltschaft. Sie verlangt einen Schuldspru­ch wegen vorsätzlic­her Tötung, Brandstift­ung und Störung des Totenfried­ens. Der Beschuldig­te habe im Februar 2018 in Frutigen seine Freundin getötet. Um Spuren zu verwischen, habe er danach deren Wohnung in Brand gesetzt. Der Beschuldig­te, ein 57-jähriger Schweizer, hat stets seine Unschuld beteuert.

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