Frutigen: 17 Jahre gefordert
THUN. Der Beschuldigte im Frutigen-prozess am Regionalgericht in Thun soll zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt werden. Das fordert die Staatsanwaltschaft. Sie verlangt einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens. Der Beschuldigte habe im Februar 2018 in Frutigen seine Freundin getötet. Um Spuren zu verwischen, habe er danach deren Wohnung in Brand gesetzt. Der Beschuldigte, ein 57-jähriger Schweizer, hat stets seine Unschuld beteuert.