Freiheitsstrafe – aber keine Verwahrung für Is-unterstützer
BELLINZONA. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen 52-jährigen Iraker wegen Is-unterstützung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Mann wird nicht verwahrt. Mit dem Strafmass blieb die Strafkammer unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte eine Gesamtstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verlangt. Der Verteidiger des Beschuldigten hatte weitgehend auf Freispruch plädiert.