Klimaaktivist (23) in zweiter Instanz freigesprochen
GENF. In Genf ist ein Klimaaktivist (23) in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Berufungsgericht sah den «rechtfertigenden Notstand», auf den die Verteidigerin des 23-Jährigen plädierte, als gegeben. Der
Aktivist hatte im Oktober 2018 zusammen mit anderen Aktivisten die Fassade einer Bankfiliale der Credit Suisse verunreinigt. Das Genfer Polizeigericht verurteilte den Aktivisten Anfang Jahr in erster Instanz wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe. Ausserdem wurden dem Mann die von der Bank geforderten Reinigungskosten in Höhe von 2250 Fr. und die Verfahrenskosten aufgebrummt.