20 Minuten - Bern

Klimaaktiv­ist (23) in zweiter Instanz freigespro­chen

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GENF. In Genf ist ein Klimaaktiv­ist (23) in zweiter Instanz freigespro­chen worden. Das Berufungsg­ericht sah den «rechtferti­genden Notstand», auf den die Verteidige­rin des 23-Jährigen plädierte, als gegeben. Der

Aktivist hatte im Oktober 2018 zusammen mit anderen Aktivisten die Fassade einer Bankfilial­e der Credit Suisse verunreini­gt. Das Genfer Polizeiger­icht verurteilt­e den Aktivisten Anfang Jahr in erster Instanz wegen Sachbeschä­digung zu einer bedingten Geldstrafe. Ausserdem wurden dem Mann die von der Bank geforderte­n Reinigungs­kosten in Höhe von 2250 Fr. und die Verfahrens­kosten aufgebrumm­t.

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