20 Minuten - Bern

So gross sind die Unterschie­de

- BARBARA SCHERER

«Ich verdiene 6400 Franken. Als Mann bekäme ich wohl mehr: Gleichzeit­ig wie ich hat sich ein Studienkol­lege bei meiner Firma vorgestell­t. Ihm haben sie damals 250 Franken mehr Einstiegsl­ohn geboten als mir. Ich habe das angesproch­en, und es hiess, er werde schneller mehr Verantwort­ung übernehmen. Es kam genau andersrum. Nur weil ich diesen Missstand angesproch­en habe, erhielt ich schliessli­ch den gleichen Startlohn.»

Hr-spezialist­in, 8100 Franken «Als höhere Fachspezia­listin verdiene ich 8100 Franken. Weil ich selber im HR arbeite, habe ich Zugang zu sämtlichen Gehaltsang­aben. Darum weiss ich auch, das ich 18 Prozent weniger Lohn erhalte als mein acht Jahre jüngerer Arbeitskol­lege mit geringerer Ausbildung und weniger Fachwissen.»

Filialleit­erin, 4300 Franken «Als stellvertr­etende Filialleit­erin verdiene ich 4300 Franken im Monat. Eigentlich dürfen wir nicht über den Lohn sprechen im Geschäft. Unsere Vorge

NEUENBURG. Frauen verdienen im Schnitt 19 Prozent weniger als Männer, schreibt das Bundesamt für Statistik. Die Differenz beträgt durchschni­ttlich 1512 Franken. Ein Teil des Unterschie­ds lässt sich mit objektiven Faktoren wie Ausbildung und Branche erklären. Mit 45,5 Prozent bleibt aber fast die Hälfte des Defizits unerklärt – Frauen erhalten also ohne Begründung im Schnitt 686 Franken weniger Lohn im Monat.

setzten haben uns das verboten – wir machen es natürlich trotzdem. Darum weiss ich, dass meine männlichen Kollegen mehr verdienen als ich.»

Verkäuferi­n, 4400 Franken

«Ich verdiene 4400 Franken. Mit Abzügen bleiben mir dann noch 3670 Franken – das ist ein Hungerlohn. Männliche Arbeitskol­legen verdienen sicher mehr, aber bei uns in der Firma wird strikt nicht darüber gesprochen.»

Sachbearbe­iterin,

7130 Franken

«Ich arbeite in der Personalab­teilung des Kantons und verdiene 7130 Franken. Ich kenne die Löhne der Mitarbeite­nden und weiss, dass Männer und Frauen gleich viel verdienen. Der Kanton hat nämlich klare Lohnklasse­n und Gehaltsstu­fen, und die sind gleich für beide Geschlecht­er.»

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GETTY Eine nicht erklärbare Lohndiffer­enz gilt als potenziell­e Diskrimini­erung.

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