20 Minuten - Bern

Können Dna-analysen zum Täter führen?

BERN. Mittels Dna-spuren sollen Täter besser ausfindig gemacht werden. Heute entscheide­t der Nationalra­t.

- LEO HURNI

KONTROVERS Der Fall sorgte schweizwei­t für viel Aufsehen: Im Sommer 2015 wurde in Emmen eine Frau von ihrem Velo gerissen und vergewalti­gt. Sie erlitt eine Querschnit­tslähmung, vom Täter fehlt seither jede Spur. Mit ausgeweite­ten Dna-analysen sollen solche Straftaten künftig besser aufgeklärt werden können, fordert das Parlament. Der Nationalra­t entscheide­t heute über das Dna-profil-gesetz. Die Ermittlung von Alter, Augen-, Haarund Hautfarbe sowie der biogeograf­ischen Herkunft (der Region, aus der die Vorfahren einer Person stammen) soll die Ermittlung­sarbeiten «rascher und fokussiert­er» gestalten.

Mitte-nationalrä­tin Ida Glanzmann-hunkeler setzt sich für die Vorlage ein. «Mit dem Dna-gesetz können in Zukunft Verbrechen einfacher aufgeklärt werden.» Kritiker der Vorlage warnen vor einer Annahme: Die auf die Abstammung abzielende Erfassung von Erbinforma­tionen im Rahmen der Strafverfo­lgung berge «die Gefahr von Stereotypi­sierung, Diskrimini­erung und Genetic Racial Profiling», warnen Menschenre­chtler.

Diesen Vorwurf kontert Ida Glanzmann: Der Vorteil bestehe eben auch darin, dass man gewisse Personen ausschlies­sen könne. So gab es etwa in den Niederland­en 1999 einen Fall, wo drei Asylsuchen­de im Verdacht standen, eine 16-Jährige vergewalti­gt und ermordet zu haben. Eine Dnaanalyse ergab dann, dass die Täter-dna einem Mittel- oder Nordeuropä­er zuzurechne­n war.

Für Strafrecht­sprofessor­in Joëlle Vuille von der Universitä­t Freiburg ist das neue Gesetz zwar «ausgewogen». Sie warnt aber vor überzogene­n Erwartunge­n: «Es wird keine Wunder wirken.»

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20MIN/GWA Polizeiauf­ruf nach einer Vergewalti­gung in Emmen 2015.

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