Können Dna-analysen zum Täter führen?
BERN. Mittels Dna-spuren sollen Täter besser ausfindig gemacht werden. Heute entscheidet der Nationalrat.
KONTROVERS Der Fall sorgte schweizweit für viel Aufsehen: Im Sommer 2015 wurde in Emmen eine Frau von ihrem Velo gerissen und vergewaltigt. Sie erlitt eine Querschnittslähmung, vom Täter fehlt seither jede Spur. Mit ausgeweiteten Dna-analysen sollen solche Straftaten künftig besser aufgeklärt werden können, fordert das Parlament. Der Nationalrat entscheidet heute über das Dna-profil-gesetz. Die Ermittlung von Alter, Augen-, Haarund Hautfarbe sowie der biogeografischen Herkunft (der Region, aus der die Vorfahren einer Person stammen) soll die Ermittlungsarbeiten «rascher und fokussierter» gestalten.
Mitte-nationalrätin Ida Glanzmann-hunkeler setzt sich für die Vorlage ein. «Mit dem Dna-gesetz können in Zukunft Verbrechen einfacher aufgeklärt werden.» Kritiker der Vorlage warnen vor einer Annahme: Die auf die Abstammung abzielende Erfassung von Erbinformationen im Rahmen der Strafverfolgung berge «die Gefahr von Stereotypisierung, Diskriminierung und Genetic Racial Profiling», warnen Menschenrechtler.
Diesen Vorwurf kontert Ida Glanzmann: Der Vorteil bestehe eben auch darin, dass man gewisse Personen ausschliessen könne. So gab es etwa in den Niederlanden 1999 einen Fall, wo drei Asylsuchende im Verdacht standen, eine 16-Jährige vergewaltigt und ermordet zu haben. Eine Dnaanalyse ergab dann, dass die Täter-dna einem Mittel- oder Nordeuropäer zuzurechnen war.
Für Strafrechtsprofessorin Joëlle Vuille von der Universität Freiburg ist das neue Gesetz zwar «ausgewogen». Sie warnt aber vor überzogenen Erwartungen: «Es wird keine Wunder wirken.»