Das Bundesgericht befasst sich mit der Berner «Datenkrake»
BERN. Der Kanton Bern speichert die Daten von Restaurantgästen – das geht vielen zu weit.
Seit Montag müssen Berner Wirte und Gastronominnen täglich die Kontaktangaben aller Gäste dem Kanton übermitteln. Dieser speichert diese zentral, damit das Contact-tracing im Falle einer positiven Covid-ansteckung mit den Daten arbeiten kann. Ein Verbund von Restaurantbetreibenden kritisiert dies stark und hat zum «Datenstreik» aufgerufen, weil der Kanton so zu einer «Datenkrake» verkomme. Wie 20 Minuten weiss, beschäftigt sich auch das Bundesgericht mit dem Modell.
Anwalt K.D.*, der anonym bleiben will, hat Beschwerde beim obersten Schweizer Gericht eingereicht. Der Jurist, der auf Datenschutz spezialisiert ist, spricht von «einer rechtsstaatlich höchst bedenklichen» Regelung. Und einen ersten Erfolg hat er schon verbucht: «Bis zum 25. Mai müssen sich die Involvierten erklären.» Jedoch gehe das Bundesgericht bereits weiter: «Auch das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Justiz wurden aufgefordert, ihre Meinung zur Berner Regelung
einzureichen.» Für D. ein gutes Zeichen: «Es zeigt, dass die Richter in Lausanne von den Bundesinstanzen wissen wollen, ob sie die Regelung gutheissen.»
Während das Beschwerdeverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte, hat die Regelung des Kantons Bern trotzdem Gültigkeit. Ein entsprechender Antrag wurde laut D. vom Bundesgericht abgelehnt, Beim Kanton bestätigt man das Verfahren. Weil dieses noch am Laufen sei, nehme der Kanton dazu nicht Stellung.
*Name der Redaktion bekannt