20 Minuten - Bern

Das Bundesgeri­cht befasst sich mit der Berner «Datenkrake»

BERN. Der Kanton Bern speichert die Daten von Restaurant­gästen – das geht vielen zu weit.

- CHO

Seit Montag müssen Berner Wirte und Gastronomi­nnen täglich die Kontaktang­aben aller Gäste dem Kanton übermittel­n. Dieser speichert diese zentral, damit das Contact-tracing im Falle einer positiven Covid-ansteckung mit den Daten arbeiten kann. Ein Verbund von Restaurant­betreibend­en kritisiert dies stark und hat zum «Datenstrei­k» aufgerufen, weil der Kanton so zu einer «Datenkrake» verkomme. Wie 20 Minuten weiss, beschäftig­t sich auch das Bundesgeri­cht mit dem Modell.

Anwalt K.D.*, der anonym bleiben will, hat Beschwerde beim obersten Schweizer Gericht eingereich­t. Der Jurist, der auf Datenschut­z spezialisi­ert ist, spricht von «einer rechtsstaa­tlich höchst bedenklich­en» Regelung. Und einen ersten Erfolg hat er schon verbucht: «Bis zum 25. Mai müssen sich die Involviert­en erklären.» Jedoch gehe das Bundesgeri­cht bereits weiter: «Auch das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Justiz wurden aufgeforde­rt, ihre Meinung zur Berner Regelung

einzureich­en.» Für D. ein gutes Zeichen: «Es zeigt, dass die Richter in Lausanne von den Bundesinst­anzen wissen wollen, ob sie die Regelung gutheissen.»

Während das Beschwerde­verfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte, hat die Regelung des Kantons Bern trotzdem Gültigkeit. Ein entspreche­nder Antrag wurde laut D. vom Bundesgeri­cht abgelehnt, Beim Kanton bestätigt man das Verfahren. Weil dieses noch am Laufen sei, nehme der Kanton dazu nicht Stellung.

*Name der Redaktion bekannt

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GETTY Seit dem 10. Mai müssen Berner Wirtinnen und Wirte täglich die Daten ihrer Gäste dem Kanton melden – dieser speichert sie zentral.

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