«Unsere Mutter muss nach 39 Jahren die Schweiz verlassen»
ZÜRICH. Wegen ausstehender Krankenkassenrechnungen muss L. N. das Land verlassen. Ihre Kinder kämpfen dafür, dass sie bleiben darf.
L. N.* (58) reiste mit 19 aus der Republik Kongo in die Schweiz. Seit 39 Jahren lebt und arbeitet sie in Zürich und zog in der Stadt drei Kinder gross. Doch weil die alleinerziehende Mutter einige Jahre von der Sozialhilfe unterstützt wurde und die Krankenkassenrechnungen nicht bezahlen konnte, hat das Migrationsamt nun ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert. «Dass man unsere Mutter, die fast ihr gesamtes Leben in der Schweiz verbracht hat, nun ausschaffen will, ist unfassbar und bricht mir das Herz», sagt ihre Tochter N. N.* (35). Ihre Mutter habe die Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen müssen, da ihre jüngere Schwester als Kind an einer Lungenkrankheit litt, viel im Spital war und daher keiner Arbeit nachgehen konnte, sagt N. Dass sie vom Staat unterstützt wurde und Rechnungen nicht bezahlen konnte, habe die Mutter ihren Kindern lange verheimlicht. Von den finanziellen Engpässen und der drohenden Ausweisung hätten sie und ihre Geschwister erst vor kurzem erfahren, sagt N. «Das Migrationsamt wirft unserer Mutter vor, sich durch einen längeren Aufenthalt in der Schweiz weiter zu verschulden. Und das, obwohl sie seit Jahren keine Sozialhilfe mehr bezieht.»
Eine Rückreise in die Republik Kongo sei der Mutter nicht zuzumuten. «Seitdem sie in der Schweiz lebt, war sie nur einmal – für eine Beerdigung – wieder zurück im Land.» Verwandte, Freunde oder Bekannte habe sie keine mehr vor Ort. «Wenn sie gehen muss, dann wäre es, als ob sie sterben würde», sagt N. «Sie hätte niemanden mehr und wäre völlig verloren.» Die Familie hat mittlerweile einen Anwalt engagiert und focht den Ausweisungsentscheid an.
Eine Anfrage beim Migrationsamt des Kantons Zürich blieb bislang unbeantwortet.
*Name der Redaktion bekannt