20 Minuten - Bern

Kehrt Sexualstra­frecht die Beweislast um?

- CAP

BERN. Das Sexualstra­frecht wird revidiert. Der Entwurf für das Gesetz stützt sich auf das «Nein heisst Nein»-prinzip. Das kritisiere­n Frauenverb­ände, da das Opfer erklären müsse, ob und wie deutlich es die sexuelle Handlung abgelehnt hat. Unter anderem fordern sechs Kantone, die SP sowie die Eidgenössi­sche Kommission für Frauenfrag­en deshalb, dass stattdesse­n «Ja heisst Ja» gelten solle. Demnach müssten beide Personen explizit ihre Zustimmung geben. Die SVP befürchtet, dass «Ja heisst Ja» die Unschuldsv­ermutung gefährde und sich die Beweislast hin zur beschuldig­ten Person verschiebe. Die Partei warnt vor Falschbesc­huldigunge­n, die es mit dem Gesetz zu verhindern gelte. Auch die Rechtsanwä­ltin Tanja Knodel kritisiert­e gegenüber SRF die «Ja heisst Ja»-lösung. Beschuldig­te würden damit faktisch zum Gegenbewei­s gezwungen. Hinzu komme, dass die Beweislage bei Sexualdeli­kten oft auf Aussagen beruhe. Somit beurteile man im Strafproze­ss die Glaubwürdi­gkeit der Personen.

Im Gegensatz zur Mutterpart­ei fordern auch die Fdp-frauen eine «Ja heisst Ja»-lösung. Die Präsidenti­n der Fdp-frauen, Susanne Vincenz-stauffache­r, sagte dem «Bund»: «Mit dem Ja-ansatz wird die Selbstbest­immung des Opfers klarer formuliert.» Sie sieht keine Gefahr von Falschveru­rteilungen. «Es ist weiterhin die Strafverfo­lgungsbehö­rde, die beweisen muss, dass der Wille des Opfers übergangen wurde», so Vincenz-stauffache­r.

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Frauenverb­ände sind gegen das «Nein heisst Nein»-prinzip.

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