Werden Klimaaktivisten wie Terroristen behandelt?
ZÜRICH. «Die Drohungen von Extinction Rebellion sind inakzeptabel. Es ist eine Form des Terrorismus und sollte als solche behandelt werden.» Dies schrieb Fdp-vizepräsident Philippe Nantermod am 22. Juni. Die Aktivistengruppe hatte kurz zuvor dem Bundesrat ein Papier mit Forderungen für ein Umdenken in der Klimapolitik überreicht. Sollte er die Forderungen nicht bis zum 20. September erfüllen, drohten sie damit, «die grösste Stadt der Schweiz lahmzulegen». Der Terrorismusvorwurf ist insbesondere brisant, weil die Schweiz am 13. Juni das Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) angenommen hatte.
Die Klimaaktivisten und -aktivistinnen befürchten, dass die Polizei künftig mit Anti-terror-massnahmen gegen sie vorgehen könnte. Hanna Fischer vom Klimastreik: «Das PMT kann zu unbegründeten Massnahmen gegen die Aktivistinnen und Aktivisten führen.» Sie persönlich denke, dass das viel zu weit ginge. «Sobald das PMT in Kraft getreten ist, sind es nicht mehr nur Drohungen.»
Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel, hält es aber für sehr unwahrscheinlich, dass Pmt-massnahmen, aufgrund des Aufrufs Zürich lahmzulegen, gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten ausgesprochen werden. «Es bräuchte schon ein gewalttätiges Vorgehen oder zumindest die Androhung von Gewalt.» Damit solche Massnahmen angewendet werden können, muss laut Schefer der Nachrichtendienst des Bundes einen Antrag stellen, den das Bundesamt für Polizei bewilligen müsste.