Linke lehnten höhere Strafen für Vergewaltiger ab
BERN. SP, Grüne und GLP haben im Parlament gegen höhere Strafen bei Vergewaltigung gestimmt. Sie rechtfertigen das mit «prozeduralen Gründen».
Das Urteil im Basler Vergewaltigungsfall heizt den Streit ums Sexualstrafrecht an. Beispielsweise rief Tamara Funiciello (SP) zur Teilnahme an der unbewilligten Demonstration gegen das Urteil auf.
Für Bürgerliche ist die Empörung allerdings heuchlerisch. Svp-nationalrätin Barbara Steinemann twitterte etwa: «Funiciello und mit ihr die gesamte Linke haben im Parlament dagegen gestimmt, dass jeder Vergewaltiger eine Gefängnisstrafe absitzen muss!»
Tatsächlich haben SP, Grüne und Grünliberale im Juni 2020 die Initiative der früheren Svp-nationalrätin Natalie Rickli abgelehnt. Diese forderte, dass die Mindeststrafe für Vergewaltigung von einem auf drei Jahre hinaufgesetzt werde. Damit könnten keine bedingten Strafen mehr ausgesprochen werden. «Die Linken sind extrem täterfreundlich», sagt Steinemann. «Wenn es um härtere Strafen für Sexualverbrechen geht, sagen sie Nein.»
Sp-nationalrätin Min Li Marti lässt das nicht gelten: «Die Ablehnung des Vorstosses von Natalie Rickli erfolgte aus prozeduralen Gründen.» Es mache keinen Sinn, dem Bundesrat einen Auftrag zu erteilen, wenn die Arbeiten am Gesetz schon liefen. Das Problem am Basler Urteil sei zudem nicht der Strafrahmen, denn der Täter habe ja eine Gefängnisstrafe absitzen müssen, sondern das «klassische Victim blaming». Sp-ständerat Daniel Jositsch hat sich aus den gleichen Gründen wie Marti gegen den Vorstoss gestellt. Er sagt aber: «Der untere Strafrahmen für Vergewaltigung ist heute zu tief.» Eine Tatsache sei auch, dass Richter den Strafrahmen kaum je ausschöpften.