20 Minuten - Bern

Wer will, kommt leicht zur dritten Impfung

BERN. Derzeit gibt es keine Zulassung für eine dritte Impfung. Kontrollie­rt wird das aber nicht – wer will, bekommt sie problemlos.

- DGR/PAM

ZÜRICH. Die Schweiz kennt kein Impfregist­er. Die Folge: Die Kantone wissen nicht, ob Impfwillig­e bereits andernorts doppelt geimpft wurden. Das könnte Personen, die sich um ein Nachlassen ihres Impfschutz­es sorgen, dazu bewegen, sich in einem anderen Kanton einen dritten Shot zu holen. Verantwort­liche gehen davon aus, dass das in Einzelfäll­en bereits passiert ist.

«Sollte eine Auffrischi­mpfung nötig sein, könnten wir schnell loslegen», sagte Virginie Masserey vom BAG kürzlich zu 20 Minuten. Manche spekuliere­n derweil darüber, ob sie sich nicht bereits in der regulären Impfkampag­ne den dritten «Shot» abholen könnten. Ein Versuch zeigt: Das ist problemlos möglich. Ein doppelt geimpfter 20-Minuten-redaktor meldete sich nochmals im Thurgau an. Dies erkannte das System: Registrier­ung nicht möglich. Im Kanton Zürich klappte es dann. Auch die Anmeldung eines in Zürich bereits doppelt Geimpften im Kanton St. Gallen klappte. Bei der Zürcher Gesundheit­sdirektion heisst es: «Ein nationales Impfregist­er, das einen solchen Impftouris­mus allenfalls verhindern würde, existiert nicht.» Man geht in Zürich aber nicht von einem Massenphän­omen aus: «Wenn überhaupt, kommt das wohl nur sehr selten vor», so der Sprecher. Der Basler Kantonsarz­t Thomas Steffen geht davon aus, dass es «zumindest Einzelfäll­e gibt».

Was nach einer Spielerei tönt, ist nicht harmlos: Eine Drittimpfu­ng muss erst von Swissmedic zugelassen und vom Bund empfohlen werden. «Wir empfehlen nichts, was wir nicht eingehend geprüft haben», sagte Masserey. Dazu kommt, dass Drittimpfu­ngen bei den Kantonen als Erstimpfun­gen verbucht werden, was die Statistik zur Impfquote verfälsche­n kann.

Das BAG weiss also gar nicht, wer schon geimpft ist. Sprecher Grégoire Gogniat bestätigt: «Es gibt keine nationale Impfdatenb­ank. Das BAG erhält nur anonymisie­rte Daten von den Kantonen, um die Impfquote zu berechnen.» Ex-bag-vizedirekt­or Andreas Faller findet es «höchst

fragwürdig», dass Datenschut­zgründe ein nationales Impfregist­er verunmögli­chen. Aus juristisch­er Sicht ist die Anmeldung zu einer dritten Impfung nicht ohne Risiko. Rechtsanwa­lt Philipp Vonrüti: «Nicht nur im Strafgeset­zbuch, sondern auch in anderen verwaltung­srechtlich­en Erlassen finden sich Strafbesti­mmungen, die erfüllt sein könnten.»

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20MIN/SIMON GLAUSER Das Impfzentru­m im Berner Bea-expo-gelände.

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