Vergewaltiger soll in Haft bleiben – Richterin steht weiter in der Kritik
Die Staatsanwaltschaft will verhindern, dass der Täter im Basler Vergewaltigungsfall freikommt.
Der verurteilte Vergewaltiger (33) im Fall Elsässerstrasse in Basel sollte heute eigentlich auf freien Fuss kommen. Da der Portugiese mit einem Landesverweis belegt wurde, müsste er die Schweiz verlassen. Doch gestern beantragte die Staatsanwaltschaft laut der «bz basel» kurzfristig eine Verlängerung seiner Haft. Ob das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Folge leistet, blieb bis Redaktionsschluss offen.
Das Basler Appellationsgericht stand zuletzt im Kreuzfeuer der Kritik: Es habe in der Urteilsbegründung Ende Juli der vergewaltigen Frau eine Mitschuld zugeschrieben, so der Vorwurf. Zudem reduzierte das Gericht die Haftstrafe deutlich.
Juso-präsidentin Ronja Jansen kann sich vorstellen, dass der öffentliche Druck beim Entscheid der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle gespielt hat. «Als Erfolg ist dies jedoch nicht zu werten.» Es ändere nichts an den schädlichen Aussagen, die vom Gericht getätigt worden seien – es brauche eine Entschuldigung der Gerichtspräsidentin und eine Berichtigung der Opferbeschuldigung. Ähnlich sieht es Céline Amaudruz (SVP): Sie hoffe, dass die Diskussion nun dazu beitragen werde, die These von der Verantwortung des Opfers im Strafrecht zu widerlegen.
Das Gericht hat vergangene Woche erklärt, man habe das Verschulden des Täters bemessen und nicht das Opfer disqualifizieren wollen.