News Rigides Kleiderregime an Walliser Schule
GAMPEL. Die Orientierungsschule Gampel erlässt strenge Kleidervorschriften. Darf sie das überhaupt?
Verboten sind an der Schule gemäss Hausordnung folgende Kleidungsstücke: trägerlose Oberteile, transparente Kleider, bauch- und rückenfreie Kleider, kurze Hotpants und Leggings. Solche Kleidung wird von der Schulleitung als provozierend oder freizügig erachtet, wie der «Walliser Bote» schreibt.
Darf die Schule derart in die Kleidungsfreiheit eingreifen und Verstösse ahnden? Ja. Tanja Fux, Adjunktin der Dienststelle für Unterrichtswesen, verweist auf den entsprechenden Reglementsartikel, wo es heisst: «Die Schüler sollen sauber und anständig gekleidet sein, für die Schule passend und entsprechend den Schulvorschriften.»
Bei Nichteinhaltung könnten Disziplinarmassnahmen ergriffen werden. Franziska Peterhans, Zentralsekretärin des
Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, ergänzt, dass Schulen zwar Kleiderregeln erlassen und in die Hausordnung schreiben dürften. Der Verband erachte die präventive Einführung solcher Vorschriften aber als wenig zielführend. In bestimmten Situationen seien sie jedoch angezeigt. «Wenn sich Schülerinnen und Schüler etwa allzu freizügig kleiden oder sich rassistische, sexistische oder menschenverachtende Aufdrucke auf Kleidern häufen, muss man das thematisieren.»
Ob es an der Schule in Gampel entsprechende Vorfälle gab, bleibt offen; weder Schuldirektion noch Schulinspektorat wollten gegenüber 20 Minuten Stellung beziehen. Bei einer Strassenumfrage in Bern sorgte die Praxis grösstenteils für Unverständnis (siehe unten).