Bundesgericht gibt Brian teilweise recht
Das Obergericht Zürich hat seinen Entscheid zur Verlängerung der Sicherheitshaft von Brian bis zum Beginn des Strafvollzugs unzureichend begründet. Dies entschied das Bundesgericht. Es hat eine Beschwerde des 25-Jährigen teilweise gutgeheissen. Die erste öffentlich-rechtliche Abteilung führte in einem gestern veröffentlichten Urteil aus, die Zürcher Vorinstanz habe zwei von Brian eingereichte Privatgutachten zu den psychischen und sozialen Auswirkungen des Haftregimes nicht ausreichend in die Begründung ihres Entscheids einbezogen. Damit habe sie den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.