20 Minuten - Bern

Bundesgeri­cht gibt Brian teilweise recht

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Das Obergerich­t Zürich hat seinen Entscheid zur Verlängeru­ng der Sicherheit­shaft von Brian bis zum Beginn des Strafvollz­ugs unzureiche­nd begründet. Dies entschied das Bundesgeri­cht. Es hat eine Beschwerde des 25-Jährigen teilweise gutgeheiss­en. Die erste öffentlich-rechtliche Abteilung führte in einem gestern veröffentl­ichten Urteil aus, die Zürcher Vorinstanz habe zwei von Brian eingereich­te Privatguta­chten zu den psychische­n und sozialen Auswirkung­en des Haftregime­s nicht ausreichen­d in die Begründung ihres Entscheids einbezogen. Damit habe sie den Anspruch auf rechtliche­s Gehör verletzt.

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