Der Richter entschied auf Jugendliebe
Gestern stand ein Mann aus Afghanistan vor dem Kreisgericht St. Gallen. Die Anklage lautete auf sexuelle Handlungen mit einem Kind – der Mann hatte 2019 Geschlechtsverkehr mit einer damals 13-Jährigen. Die beiden lernten sich über Tiktok kennen. Zu reden gab vor Gericht das Alter des Afghanen. Da er 2015 ohne Pass einreiste, haben die Behörden seinen Geburtstag auf den 1.1.1997 festgelegt, was laut seinen Aussagen aber nicht stimmt. Er sei im Jahr 2000 geboren worden. Für den Richter gab es genügend Hinweise, dass der Mann damals tatsächlich noch nicht 20 Jahre alt war und der Geschlechtsverkehr daher unter die sogenannte Jugendliebe fällt. Der Mann wurde freigesprochen.