VS: Maskenpflicht für nichtgeimpfte Schüler
Weil die Corona-fallzahlen im Kanton Wallis wieder steigen, gilt an den Gymnasien und allen postobligatorischen Schulen wie Berufsschulen neu: Nur wer geimpft, getestet oder genesen ist, wird von der Maskenpflicht auf dem Schulareal befreit. Alle übrigen Schülerinnen und Schüler müssen eine Schutzmaske tragen – und werden dadurch entsprechend gekennzeichnet. Lucius Hartmann, Präsident des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, sagt dazu: «Eine solche Methode an anderen Schweizer Kantonsschulen ist mir nicht bekannt.» An den Schulen im Ober- und Unterwallis gilt die Regel bereits seit Montag, wie Bildungsminister Christophe Darbellay (CVP) auf Anfrage bestätigt. «Ab kommendem Montag wird die Regel im gesamten Kanton eingeführt.» Kontrolliert werden die Zertifikate der Schülerinnen und Schüler nicht. Sie müssen einen Fragebogen ausfüllen, in dem sie eine Erklärung dazu abgeben, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind. Stellt sich heraus, dass jemand eine falsche Angabe gemacht hat, drohen dieser Person bis zu 5000 Franken Busse.