Echinaforce-werbung von A. Vogel war illegal
KONTROVERS Der Naturheilmittel-hersteller A. Vogel AG hat seine Echinaforce-produkte illegal beworben. Zu diesem Schluss kam Swissmedic, die Schweizer Kontroll- und Zulassungsbehörde für Arzneimittel. Die Firma muss nun alle ihre Werbemittel neu gestalten.
Wie die «Schweiz am Wochenende» schreibt, haben die Behörden die Werbeaussage «Eine Antwort der Natur» beanstandet. Diese beziehe sich auf das Medikament und verletze damit die Vorschriften für Arzneimittelwerbung. Die gelten hierzulande für Schul- und Komplementärmedizin.
Der Echinaforce-hersteller verkleinert nun den Slogan und integriert ihn ins Firmenlogo. Somit bezieht er sich nicht mehr aufs Heilmittel. Zuvor wehrte sich die A. Vogel AG gegen die Beanstandung der Behörden vor Gericht. Letztlich einigte man sich aussergerichtlich.