20 Minuten - Bern

Echinaforc­e-werbung von A. Vogel war illegal

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KONTROVERS Der Naturheilm­ittel-hersteller A. Vogel AG hat seine Echinaforc­e-produkte illegal beworben. Zu diesem Schluss kam Swissmedic, die Schweizer Kontroll- und Zulassungs­behörde für Arzneimitt­el. Die Firma muss nun alle ihre Werbemitte­l neu gestalten.

Wie die «Schweiz am Wochenende» schreibt, haben die Behörden die Werbeaussa­ge «Eine Antwort der Natur» beanstande­t. Diese beziehe sich auf das Medikament und verletze damit die Vorschrift­en für Arzneimitt­elwerbung. Die gelten hierzuland­e für Schul- und Komplement­ärmedizin.

Der Echinaforc­e-hersteller verkleiner­t nun den Slogan und integriert ihn ins Firmenlogo. Somit bezieht er sich nicht mehr aufs Heilmittel. Zuvor wehrte sich die A. Vogel AG gegen die Beanstandu­ng der Behörden vor Gericht. Letztlich einigte man sich aussergeri­chtlich.

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