Maske verweigert: Armee entlässt Rekrut
BERN. Weil er sich gegen die Maskenpflicht sträubte, wurde ein Rekrut aus der RS entlassen – vorläufig.
Der junge Mann, der anonym bleiben will, erzählte 20 Minuten, wie er zu einer radikalen Methode griff. «In der ersten Woche der Rekrutenschule merkte ich, dass das Militär nichts für mich ist. Ich wollte, so schnell es geht, wieder nach Hause. Ich habe mich daraufhin konsequent geweigert, eine Maske aufzusetzen. Trotz mehrfacher Aufforderungen blieb ich stur. Schliesslich konnte ich am Ende der ersten Rs-woche nach Hause gehen.» Im Schutzkonzept der Armee ist klar vorgeschrieben, dass die Maske in sämtlichen Innenräumen zu tragen ist. Wenn der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, muss sie auch draussen getragen werden.
Das VBS hat Kenntnis vom Vorfall. Armeesprecherin Delphine Schwab-allemand: «Bis jetzt wurden wir über einen Fall informiert, der zu einer administrativen, nicht medizinischen Entlassung geführt hat.
Es sind im Moment mehr als 10 000 Angehörige der Armee, die ihre Rekrutenschule absolvieren. Unseres Erachtens handelt es sich um Einzelfälle. Wir haben keine Zahlen dazu.» Eine Maskenverweigerung sei kein Grund für eine Entlassung aus der Militärdienstpflicht. «Da diese Angehörigen der Armee den Dienst- und Ausbildungsbetrieb aber negativ beeinflussen und die Ausbildungsziele allenfalls nicht erreichen können, ist eine administrative Entlassung notwendig», so die Sprecherin. Administrativ Entlassene würden in einer nächsten Rekrutenschule wieder aufgeboten.