20 Minuten - Bern

Pornovideo geteilt: Zürcher bezahlt teuer

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Das Strafrecht kennt drei Formen von Pornografi­e, die allgemein verboten sind. Dies soll Nachahmung verhindern und Betroffene schützen. Verboten sind sexuelle Darstellun­gen mit Kindern unter 18 Jahren, mit Tieren sowie mit Gewalttäti­gkeiten.

Wie die Schweizer Kriminalpr­ävention in einem Merkblatt festhält, ist es grundsätzl­ich verboten, solche Darstellun­gen zu konsumiere­n, herzustell­en, vom Internet herunterzu­laden, zu besitzen oder weiterzule­iten. Erhält man solche Bilder oder Videos zugeschick­t, raten Fachleute dazu, diese umgehend zu löschen.

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Das Zürcher Obergerich­t.

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