Urteil: Erfolg für Influencer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Influencerinnen und Influencer nur dann ihre Posts als Werbung markieren müssen, wenn eine Gegenleistung erhalten wurde oder der Inhalt zu werblich ist. Hier geht es um die finanzielle Vergütung, aber auch um einen Austausch von Produkten gegen Postings. Es wurden diverse Posts unter die Lupe genommen, die potenziell als Regelverstösse hätten ausgelegt werden können. Für die Influencer ist das aktuelle Urteil ein Erfolg.