Die Details zum Vorschlag
Laut Verordnungsentwurf gälte das Jahresarbeitszeitmodell für Beschäftigte in der Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Management- oder Kommunikationsberatung, Wirtschaftsprüfung oder Treuhand. Diese müssen eine Vorgesetztenfunktion haben oder als Spezialisten tätig sein. Weitere Voraussetzungen wären entweder ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 120 000 Franken, ein höherer Bildungsabschluss oder Autonomie bei der Arbeitszeit.