20 Minuten - Bern

Tochter darf gegen Willen der Eltern geimpft werden

SOLOTHURN. Menschen unter «umfassende­r Beistandsc­haft» dürfen geimpft werden, auch wenn die leiblichen Eltern dagegen sind.

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Die Eltern sind Impfgegner, ihre Tochter auf Betreuung angewiesen. Vor dem Solothurne­r Verwaltung­sgericht wehrten sie sich dagegen, dass ihr Kind gegen Covid geimpft werden sollte. Die Betroffene steht unter sogenannte­r «umfassende­r Beistandsc­haft». Diese wird laut Zivilgeset­zbuch Personen zugesproch­en, die «wegen dauernder Urteilsunf­ähigkeit besonders hilfsbedür­ftig» sind. Deshalb darf sie auch nicht selbst entscheide­n, ob sie geimpft werden will – ihre Beiständin fällt solche Entscheide.

Damit waren die leiblichen Eltern nicht zufrieden und verlangten von der Kinder- und Erwachsene­nschutzbeh­örde (Kesb), dass diese einschreit­e.

Auch weil die Tochter in der Vergangenh­eit gesagt haben soll, dass sie Angst vor Spritzen habe. Die Kesb lehnte ab. Die Begründung: Eine Impfung sei zwar ein Eingriff in die Persönlich­keitsrecht­e, eine Einwilligu­ng stehe der Betroffene­n jedoch nur selbst zu, wenn sie hinsichtli­ch einer Impfablehn­ung oder -zustimmung urteilsfäh­ig sei. Die Eltern zogen vor Gericht, ohne Erfolg. Die Richter in Solothurn entschiede­n gegen den Willen der Eltern. Gemäss dem «Grenchner Tagblatt» ist im Urteil nur Grundsätzl­iches festgehalt­en. Um sich gegen die Impfung wehren zu können, müsse die Person verstehen können, was eine Impfung ist.

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20MIN/CELIA NOGLER Das Gericht lehnte den Antrag der Eltern ab.

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