Tochter darf gegen Willen der Eltern geimpft werden
SOLOTHURN. Menschen unter «umfassender Beistandschaft» dürfen geimpft werden, auch wenn die leiblichen Eltern dagegen sind.
Die Eltern sind Impfgegner, ihre Tochter auf Betreuung angewiesen. Vor dem Solothurner Verwaltungsgericht wehrten sie sich dagegen, dass ihr Kind gegen Covid geimpft werden sollte. Die Betroffene steht unter sogenannter «umfassender Beistandschaft». Diese wird laut Zivilgesetzbuch Personen zugesprochen, die «wegen dauernder Urteilsunfähigkeit besonders hilfsbedürftig» sind. Deshalb darf sie auch nicht selbst entscheiden, ob sie geimpft werden will – ihre Beiständin fällt solche Entscheide.
Damit waren die leiblichen Eltern nicht zufrieden und verlangten von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), dass diese einschreite.
Auch weil die Tochter in der Vergangenheit gesagt haben soll, dass sie Angst vor Spritzen habe. Die Kesb lehnte ab. Die Begründung: Eine Impfung sei zwar ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, eine Einwilligung stehe der Betroffenen jedoch nur selbst zu, wenn sie hinsichtlich einer Impfablehnung oder -zustimmung urteilsfähig sei. Die Eltern zogen vor Gericht, ohne Erfolg. Die Richter in Solothurn entschieden gegen den Willen der Eltern. Gemäss dem «Grenchner Tagblatt» ist im Urteil nur Grundsätzliches festgehalten. Um sich gegen die Impfung wehren zu können, müsse die Person verstehen können, was eine Impfung ist.