Tierschutzaktivist hat Erfolg vor Gericht
Über 130 Aktivistinnen und Aktivisten legten im Jahr 2018 einen Schlachthof in Oensingen SO lahm. Ein Westschweizer erhielt daraufhin eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 110 Franken, da er vorbestraft war. Er zog den Fall ans Obergericht weiter. Mit Erfolg: Seine unbedingte Geldstrafe wurde jetzt in eine bedingte umgewandelt. Gegen weitere 125 Personen erliess die Staatsanwaltschaft bereits im Mai 2019 Strafbefehle. Ein Grossteil von ihnen kam mit bedingten Geldstrafen davon. Beim Fleischverarbeiter entstand damals ein Schaden von 72 000 Franken.