Bub vor Zug gestossen: Urteil bestätigt
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der im Juli 2019 einen Knaben vor einen einfahrenden Zug stiess, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Beschuldigten zurück, wie er gestern mitteilte. Gegen den damals 41-Jährigen war die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet worden. Nach Feststellung des Landgerichts litt der Mann unter paranoider Schizophrenie. Er stiess den Achtjährigen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE. Die Mutter konnte sich retten, der Bub starb. Das Frankfurter Gericht entschied auf Mord und versuchten Mord. Der Täter sei aber schuldunfähig.