20 Minuten - Bern

Bub vor Zug gestossen: Urteil bestätigt

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Das Urteil des Landgerich­ts Frankfurt gegen einen Mann, der im Juli 2019 einen Knaben vor einen einfahrend­en Zug stiess, ist rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof wies die Revision des Beschuldig­ten zurück, wie er gestern mitteilte. Gegen den damals 41-Jährigen war die Unterbring­ung in einer psychiatri­schen Klinik angeordnet worden. Nach Feststellu­ng des Landgerich­ts litt der Mann unter paranoider Schizophre­nie. Er stiess den Achtjährig­en und dessen Mutter vor einen einfahrend­en ICE. Die Mutter konnte sich retten, der Bub starb. Das Frankfurte­r Gericht entschied auf Mord und versuchten Mord. Der Täter sei aber schuldunfä­hig.

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AFP Ein Achtjährig­er wurde in Frankfurt vor einen Zug gestossen und starb.

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