Swiss: Ungeimpften droht die Kündigung
BASEL. Die Swiss will ihre Angestellten in der Luft durchimpfen. Wer sich weigert, dem droht die Kündigung.
Wer bei der Swiss ab Dezember weiterhin für den Flugdienst eingesetzt werden will, muss bis dahin vollständig geimpft sein. Ungeimpften Angestellten droht ansonsten Ende Januar die Kündigung. Wer noch unschlüssig ist, dem gewährt die Airline eine Bedenkfrist. Ein Impfobligatorium am Arbeitsplatz ist laut einem Arbeitsrechtsexperten eine Grauzone.
Um ab Dezember weiterhin für den Flugdienst eingesetzt werden zu können, muss das fliegende Personal bei der Swiss bis zum 1. Dezember 2021 vollständig geimpft sein. Die zwei Impfdosen müssen spätestens bis zum 15. November verabreicht worden und im Anschluss an die zweite Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Nun ist klar, wie die Airline mit impfunwilligen Mitarbeitenden umgehen will. Ende Januar 2022 droht die Kündigung. Wer sich aber über eine Impfung unschlüssig ist, dem gewährt die Airline eine Bedenkfrist. Ein Sprecher sagt auf Anfrage: «Für Mitarbeitende, die mehr Zeit für die Entscheidung bezüglich Impfung benötigen, besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis für rund sechs Monate ruhen zu lassen.» Für vollständig geimpfte Mitarbeitende gelte innerhalb dieser Frist ein Rückkehrrecht.
«Bei Nichterfüllen des geforderten Impfobligatoriums sehen wir uns gezwungen, Massnahmen aufgrund der Pflichtverletzung gemäss Gesamtarbeitsvertrag einzuleiten», so der Sprecher weiter. Die Swiss spricht beim Prozedere von einem Stufenverfahren. «Das Stufenverfahren endet bei einer anhaltenden Entscheidung gegen die Impfung voraussichtlich Ende Januar 2022 im Aussprechen einer Kündigung.»
Ein Pilot, der anonym bleiben will, begrüsst den Entscheid: «Im Cockpit tragen wir keine Maske und sitzen mit 50 Zentimeter Abstand nebeneinander. Wer da nicht geimpft ist, ist verantwortungslos», sagt er zu 20 Minuten. Wie die Betroffenen reagieren, sei noch nicht klar, sagt Sandrine NikolicFuss, Präsidentin der Kabinenpersonalgewerkschaft, zu 20Minuten. «Es war nie die Rede von Kündigungen, dies wurde der Belegschaft erst heute kommuniziert.» Gegen den Entscheid der Swiss könne man allerdings nichts tun. «Impfungen sind im GAV verankert und vom Covidgesetz ermächtigt», so Nikolicfuss. Die rechtliche Situation bei einem Impfobligatorium am Arbeitsplatz beschreibt Roger Rudolph, Experte für Arbeitsrecht und Professor an der Uni Zürich, als Grauzone. «Es gibt weder eine klare rechtliche Regelung noch kaum eine klärende Rechtsprechung dazu», sagt Rudolph.