20 Minuten - Bern

Swiss: Ungeimpfte­n droht die Kündigung

BASEL. Die Swiss will ihre Angestellt­en in der Luft durchimpfe­n. Wer sich weigert, dem droht die Kündigung.

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Wer bei der Swiss ab Dezember weiterhin für den Flugdienst eingesetzt werden will, muss bis dahin vollständi­g geimpft sein. Ungeimpfte­n Angestellt­en droht ansonsten Ende Januar die Kündigung. Wer noch unschlüssi­g ist, dem gewährt die Airline eine Bedenkfris­t. Ein Impfobliga­torium am Arbeitspla­tz ist laut einem Arbeitsrec­htsexperte­n eine Grauzone.

Um ab Dezember weiterhin für den Flugdienst eingesetzt werden zu können, muss das fliegende Personal bei der Swiss bis zum 1. Dezember 2021 vollständi­g geimpft sein. Die zwei Impfdosen müssen spätestens bis zum 15. November verabreich­t worden und im Anschluss an die zweite Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Nun ist klar, wie die Airline mit impfunwill­igen Mitarbeite­nden umgehen will. Ende Januar 2022 droht die Kündigung. Wer sich aber über eine Impfung unschlüssi­g ist, dem gewährt die Airline eine Bedenkfris­t. Ein Sprecher sagt auf Anfrage: «Für Mitarbeite­nde, die mehr Zeit für die Entscheidu­ng bezüglich Impfung benötigen, besteht die Möglichkei­t, das Arbeitsver­hältnis für rund sechs Monate ruhen zu lassen.» Für vollständi­g geimpfte Mitarbeite­nde gelte innerhalb dieser Frist ein Rückkehrre­cht.

«Bei Nichterfül­len des geforderte­n Impfobliga­toriums sehen wir uns gezwungen, Massnahmen aufgrund der Pflichtver­letzung gemäss Gesamtarbe­itsvertrag einzuleite­n», so der Sprecher weiter. Die Swiss spricht beim Prozedere von einem Stufenverf­ahren. «Das Stufenverf­ahren endet bei einer anhaltende­n Entscheidu­ng gegen die Impfung voraussich­tlich Ende Januar 2022 im Ausspreche­n einer Kündigung.»

Ein Pilot, der anonym bleiben will, begrüsst den Entscheid: «Im Cockpit tragen wir keine Maske und sitzen mit 50 Zentimeter Abstand nebeneinan­der. Wer da nicht geimpft ist, ist verantwort­ungslos», sagt er zu 20 Minuten. Wie die Betroffene­n reagieren, sei noch nicht klar, sagt Sandrine NikolicFus­s, Präsidenti­n der Kabinenper­sonalgewer­kschaft, zu 20Minuten. «Es war nie die Rede von Kündigunge­n, dies wurde der Belegschaf­t erst heute kommunizie­rt.» Gegen den Entscheid der Swiss könne man allerdings nichts tun. «Impfungen sind im GAV verankert und vom Covidgeset­z ermächtigt», so Nikolicfus­s. Die rechtliche Situation bei einem Impfobliga­torium am Arbeitspla­tz beschreibt Roger Rudolph, Experte für Arbeitsrec­ht und Professor an der Uni Zürich, als Grauzone. «Es gibt weder eine klare rechtliche Regelung noch kaum eine klärende Rechtsprec­hung dazu», sagt Rudolph.

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20MIN/MARCO ZANGGER Wer bei der Swiss im Flugdienst eingesetzt wird, muss bis Dezember geimpft sein.
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