Das rät der Experte
Herr Gloor, was halten Sie von diesem Fall? Gerade für Kleinkinder ist ein Schimmelbefall in einer Wohnung eine ernsthafte Gefahr. Was raten Sie der Mieterschaft in so einer Situation? Sie soll ihre Schadenersatzforderung geltend machen. Schimmel ist ein Mangel, es kann eine Mietzinsreduktion verlangt werden. Diese schuldet der Vermieter auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Darf der Vermieter die Mieterschaft wegen Schimmel zur Verantwortung ziehen? Er müsste nachweisen, dass die Mieterschaft alleinig oder vorwiegend verantwortlich ist. Fabian Gloor ist Jurist und Rechtsberater beim Mieterinnenund Mieterverband.