20 Minuten - Bern

Das rät der Experte

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Herr Gloor, was halten Sie von diesem Fall? Gerade für Kleinkinde­r ist ein Schimmelbe­fall in einer Wohnung eine ernsthafte Gefahr. Was raten Sie der Mieterscha­ft in so einer Situation? Sie soll ihre Schadeners­atzforderu­ng geltend machen. Schimmel ist ein Mangel, es kann eine Mietzinsre­duktion verlangt werden. Diese schuldet der Vermieter auch dann, wenn ihn kein Verschulde­n trifft. Darf der Vermieter die Mieterscha­ft wegen Schimmel zur Verantwort­ung ziehen? Er müsste nachweisen, dass die Mieterscha­ft alleinig oder vorwiegend verantwort­lich ist. Fabian Gloor ist Jurist und Rechtsbera­ter beim Mieterinne­nund Mieterverb­and.

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