Bankkunde wird wegen hoher Stimme Service verweigert
ZÜRICH. Einem Ubs-kunden wurde am Telefon der Service verweigert. Die Bank konnte ihn aufgrund seiner Stimme nicht als Mann erkennen.
Weil seine Kreditkarte im Minus war, musste 20-Minuten-leser Vendel Horvath mit der UBS Kontakt aufnehmen. Bis Horvath überhaupt zur Abteilung für Zahlungsverzug durchgestellt wurde, brauchte es mehrere Versuche. Zweimal beantwortete er dafür alle Sicherheitsfragen. Als er schliesslich mit einer zuständigen Person sprechen konnte, verweigerte diese den Service. «Der Mitarbeiter hat mir gesagt, dass meine Stimme zu weiblich klingt und er mir darum keine Informationen zu meinem Konto gibt», erklärt Horvath. Denn die Karte laufe auf einen Herrn Horvath und «ich klinge nicht wie ein Herr Horvath». Er habe den Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass dessen Reaktion diskriminierend sei. Ohne Erfolg. «Ich finde es schrecklich, dass man heutzutage noch so etwas erleben muss», so Horvath. Er hat sich inzwischen schriftlich bei der UBS beschwert, aber noch keine Rückmeldung erhalten.
Die UBS sagt auf Anfrage, dass ihr der Vorfall nicht bekannt ist. «Eine Auskunft wird nur verweigert, wenn nicht alle Sicherheitsfragen korrekt beantwortet werden», sagt ein Sprecher. Beantwortet eine Person nicht alle Fragen korrekt, werden zusätzliche Daten überprüft. Dann wird etwa die gesprochene Sprache mit der im
System der Bank gespeicherten Sprache abgeglichen, genauso bei der Telefonnummer. Stimmen Daten nicht überein, könne ein Anruf verweigert werden. «Generell sind diese Fälle jedoch sehr selten.»