Keine Hinweise auf systematische Gewalt
Im Frühjahr 2021 berichteten Medien über exzessive und nicht gerechtfertigte Gewalt gegen Asylsuchende in Schweizer Asylzentren. Der Untersuchungsbericht von Altbundesrichter Niklaus Oberholzer kam nun zum Schluss, dass es keine Hinweise über exzessive Gewalt oder eine systematische Missachtung der Rechte von Asylsuchenden an den Bundesasylzentren gibt. Der ebenfalls erhobene Vorwurf der Folter sei unberechtigt und falsch. In sechs von sieben untersuchten Vorfällen sei eine Strafuntersuchung eingeleitet worden. In drei Fällen kam Oberholzer zum Schluss, dass Mitarbeitende der Sicherheitsdienste unverhältnismässig und eventuell auch rechtswidrig auf eine
Konfliktsituation reagierten. Die Zahl kritischer Vorfälle müsse in Relation zur Gesamtzahl der rund 700 Sicherheitsmitarbeitenden und den mehr als 2000 Asylsuchenden in den Bundesasylzentren gesetzt werden.