Eat.ch-kuriere gelten als Pöstler
Die eidgenössische Postkommission, die Postcom, beurteilt die Essenslieferungen von Eat.ch als postalische Tätigkeit. Damit unterliegt die Firma dem Postgesetz. Dies sei insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wichtig, heisst es in einer Mitteilung. Sie können sich jetzt auf die Verordnung für Mindeststandards berufen, die die Postcom per 2019 in Kraft gesetzt hat. Eat.ch will gegen den Entscheid Beschwerde einlegen.