20 Minuten - Bern

Eat.ch-kuriere gelten als Pöstler

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Die eidgenössi­sche Postkommis­sion, die Postcom, beurteilt die Essenslief­erungen von Eat.ch als postalisch­e Tätigkeit. Damit unterliegt die Firma dem Postgesetz. Dies sei insbesonde­re zum Schutz von Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­ern wichtig, heisst es in einer Mitteilung. Sie können sich jetzt auf die Verordnung für Mindeststa­ndards berufen, die die Postcom per 2019 in Kraft gesetzt hat. Eat.ch will gegen den Entscheid Beschwerde einlegen.

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20MIN/MARVIN ANCIAN ROA Foodkurier von Eat.ch bei der Arbeit.

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