Beizer erhält Busse wegen illegaler Après-ski-party
Letzten April feierten im Après-ski-lokal Hennustall 150 Gäste ohne Maske zu lauter Musik eine illegale Party. Die bereitgestellten Sitzbänke wurden ignoriert. Bilder und Videoaufnahmen der Fete wurden anschliessend auf Social Media gepostet. Die Staatsanwaltschaft schaltete sich daraufhin ein. Weil er es «mehr auf Après-ski-gäste abgesehen hat als auf die Verpflegung von Skifahrern», hatte der Betrieb jeweils von 15 bis 22 Uhr geöffnet, wie aus dem entsprechenden Strafbefehl hervorgeht.
Jetzt ist klar, wie viel der Zermatter, der von der Oberwalliser Staatsanwältin wegen Verstössen gegen die Covid19-verordnung schuldig gesprochen wurde, zahlen muss: 2000 Franken Busse und 450 Franken Verfahrenskosten. Da der Hennustall jedoch an einem guten Tag das Mehrfache der Busse einnimmt, sollte die Strafe den Wirt nicht in finanzielle Nöte stürzen.