20 Minuten - Bern

Alternativ­e Methoden

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ZÜRICH. Laut Thomas Gächter, Professor für Rechtswiss­enschaft der Uni Zürich, dürfen zugelassen­e Ärzte und Ärztinnen keine «Heilung» durch alternativ­e Methoden verspreche­n, wenn diese nicht den Erkenntnis­sen der anerkannte­n Wissenscha­ft entspreche­n. «Man will damit verhindern, dass Leute in die Irre geführt werden.» Zuwiderhan­dlungen können strafrecht­lich mit hohen Bussen bestraft werden. Personen ohne eine ärztliche Zulassung dürfen im Kanton Zürich solche Heilprakti­ken anbieten, ohne strafrecht­liche Konsequenz­en befürchten zu müssen. «Die Behörden haben wenig Möglichkei­t, gegen Wunderheil­er vorzugehen. Sie dürfen aber bewilligun­gsfreie Tätigkeite­n untersagen, wenn von ihnen eine Gesundheit­sgefährdun­g ausgeht», sagt Gächter.

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