Alternative Methoden
ZÜRICH. Laut Thomas Gächter, Professor für Rechtswissenschaft der Uni Zürich, dürfen zugelassene Ärzte und Ärztinnen keine «Heilung» durch alternative Methoden versprechen, wenn diese nicht den Erkenntnissen der anerkannten Wissenschaft entsprechen. «Man will damit verhindern, dass Leute in die Irre geführt werden.» Zuwiderhandlungen können strafrechtlich mit hohen Bussen bestraft werden. Personen ohne eine ärztliche Zulassung dürfen im Kanton Zürich solche Heilpraktiken anbieten, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. «Die Behörden haben wenig Möglichkeit, gegen Wunderheiler vorzugehen. Sie dürfen aber bewilligungsfreie Tätigkeiten untersagen, wenn von ihnen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht», sagt Gächter.