Gpk-bericht entlastet Berset
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von Nationalund Ständerat haben gestern ihren Bericht zur Erpressungsaffäre rund um Bundesrat Alain Berset (SP) und eine ExGeliebte von ihm veröffentlicht. Die GPK kommen zum Schluss, dass sie weder Unregelmässigkeiten beim Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden noch einen missbräuchlichen Einsatz von Bundesmitteln durch Bundesrat Berset haben feststellen können. Die Bundesanwaltschaft habe Berset keine Vorzugsbehandlung gewährt und die Bundeskriminalpolizei keinen unverhältnismässigen Polizeieinsatz durchgeführt.
Im Dezember 2019 versuchte eine Ex-geliebte von Berset, ihn zu erpressen. Berset reichte Strafanzeige ein, eine Sondereinheit verhaftete die Frau.