20 Minuten - Bern

Weniger Theorie, mehr «Spannung»

-

20 Minuten weiss, wer der Organisato­r des Feuerlaufs ist. Auf der Website heisst es zwar, ohne «gründliche Einführung des Teams inklusive der Themen Risiken und Nebenwirku­ngen» werde kein Feuerlauf durchgefüh­rt, die Theorielek­tion dauert aber lediglich «maximal ca. 45 Minuten». Darin enthalten sind die Begrüssung, eine Einführung ins Thema, die «Risiken und Nebenwirku­ngen» und ein Punkt namens «Wir sind ein Team».

Ein Feuerlaufa­ngebot ist der Teamevent «Hot Feet», in dem es «zur Sache» geht und «auf Theorie-themen-module sowie Action-trainings-module» verzichtet wird. Damit gewinne man einiges an Zeit und «vor allem an prickelnde­r Spannung». Dieser Event sei besonders für all jene geeignet, «die nicht lange labern, lernen und sich vorbereite­n – sondern zur Sache kommen wollen». Die Kosten dafür betragen rund 170 Franken pro Person.

Ob der Organisato­r des Feuerlaufs vom Dienstagab­end dafür strafrecht­lich belangt werden kann, sei von mehreren Faktoren abhängig, sagt Rechtsanwa­lt Amr Abdelaziz. «Hat der Organisato­r die Teilnehmer­innen und Teilnehmer vollumfäng­lich über die Risiken und Gefahren informiert? Wurde die Aktivität sachgerech­t und sorgfältig durchgefüh­rt?» Habe der Organisato­r beispielsw­eise die Sorgfaltsp­flicht verletzt, könnte er strafrecht­lich belangt werden, so Abdelaziz.

Aber was, wenn die Teilnehmer­innen und Teilnehmer zuvor eine Einwilligu­ngserkläru­ng unterschri­eben haben? «Davon gehe ich aus. Das ist zwar eine gewisse Absicherun­g, sie schützt den Organisato­r aber nicht zwingend vor einer strafrecht­lichen Verfolgung», sagt Abdelaziz.

Sei die Aktivität beispielsw­eise nicht sachgerech­t durchgefüh­rt worden, könne der Organisato­r trotzdem belangt werden, zum Beispiel für fahrlässig­e Körperverl­etzung. Dafür könnte der Organisato­r mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland