Weniger Theorie, mehr «Spannung»
20 Minuten weiss, wer der Organisator des Feuerlaufs ist. Auf der Website heisst es zwar, ohne «gründliche Einführung des Teams inklusive der Themen Risiken und Nebenwirkungen» werde kein Feuerlauf durchgeführt, die Theorielektion dauert aber lediglich «maximal ca. 45 Minuten». Darin enthalten sind die Begrüssung, eine Einführung ins Thema, die «Risiken und Nebenwirkungen» und ein Punkt namens «Wir sind ein Team».
Ein Feuerlaufangebot ist der Teamevent «Hot Feet», in dem es «zur Sache» geht und «auf Theorie-themen-module sowie Action-trainings-module» verzichtet wird. Damit gewinne man einiges an Zeit und «vor allem an prickelnder Spannung». Dieser Event sei besonders für all jene geeignet, «die nicht lange labern, lernen und sich vorbereiten – sondern zur Sache kommen wollen». Die Kosten dafür betragen rund 170 Franken pro Person.
Ob der Organisator des Feuerlaufs vom Dienstagabend dafür strafrechtlich belangt werden kann, sei von mehreren Faktoren abhängig, sagt Rechtsanwalt Amr Abdelaziz. «Hat der Organisator die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vollumfänglich über die Risiken und Gefahren informiert? Wurde die Aktivität sachgerecht und sorgfältig durchgeführt?» Habe der Organisator beispielsweise die Sorgfaltspflicht verletzt, könnte er strafrechtlich belangt werden, so Abdelaziz.
Aber was, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zuvor eine Einwilligungserklärung unterschrieben haben? «Davon gehe ich aus. Das ist zwar eine gewisse Absicherung, sie schützt den Organisator aber nicht zwingend vor einer strafrechtlichen Verfolgung», sagt Abdelaziz.
Sei die Aktivität beispielsweise nicht sachgerecht durchgeführt worden, könne der Organisator trotzdem belangt werden, zum Beispiel für fahrlässige Körperverletzung. Dafür könnte der Organisator mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.