20 Minuten - Bern

Entführte Kinder bleiben in der Schweiz

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LA CHAUX-DE-FONDS. Grosse Empörung in Spanien: Das Regionalge­richt von Montagnes et du Val-de-ruz in La Chaux-de-fonds hat vorsorglic­h beschlosse­n, einen Gerichtsen­tscheid aus Spanien zu ignorieren und Verónica Saldaña das Sorgerecht für ihre Kinder zurückzuge­ben. Die Mutter hatte vor einem Jahr ihre achtjährig­en Zwillinge aus Pozuelo, einem Vorort Madrids, im Streit mit ihrem Ex-mann entführt.

In einem Dokument des Schweizer Gerichts, das der spanischen Zeitung «El Mundo» vorliegt, heisst es, dass es zunächst keinen Grund gebe, die Mutter von den Kindern zu trennen. Die Rechtslage zwischen den Eltern in Spanien sei «unklar», so die Gerichtsun­terlagen. Für das Schweizer Gericht ist die Tatsache, dass Saldaña den Vater daran hindert, die Kinder zu sehen, kein Grund dafür, die Kinder in Pflegefami­lien zu geben.

Während Ortiz nun dringend einen Anwalt in der Schweiz sucht, der sich seines Falls annimmt, feiern Saldaña und ihr kontrovers­er Anwalt Olivier Peters ihren Erfolg. Peters hatte 2018 der katalanisc­hen Politikeri­n Anna Gabriel bei ihrer Flucht aus Spanien und Absetzung nach Genf geholfen. Er ist auch jener Anwalt, der vor dem Strassburg­er Gerichtsho­f für Menschenre­chte eine Verurteilu­ng des spanischen Staates wegen unmenschli­cher und erniedrige­nder Behandlung der Eta-mitglieder Igor Portu und Martín Sarasola erwirkte.

Das Familienge­richt von Pozuelo hat ein Verfahren eingeleite­t, um dem Schweizer Gericht mitzuteile­n, dass das Sorgerecht für die Kinder ausschlies­slich beim Vater liegt. So wäre die Schweiz verpflicht­et, die Kinder zurückzuge­ben.

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Die spanische Mutter der Kinder.

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