Entführte Kinder bleiben in der Schweiz
LA CHAUX-DE-FONDS. Grosse Empörung in Spanien: Das Regionalgericht von Montagnes et du Val-de-ruz in La Chaux-de-fonds hat vorsorglich beschlossen, einen Gerichtsentscheid aus Spanien zu ignorieren und Verónica Saldaña das Sorgerecht für ihre Kinder zurückzugeben. Die Mutter hatte vor einem Jahr ihre achtjährigen Zwillinge aus Pozuelo, einem Vorort Madrids, im Streit mit ihrem Ex-mann entführt.
In einem Dokument des Schweizer Gerichts, das der spanischen Zeitung «El Mundo» vorliegt, heisst es, dass es zunächst keinen Grund gebe, die Mutter von den Kindern zu trennen. Die Rechtslage zwischen den Eltern in Spanien sei «unklar», so die Gerichtsunterlagen. Für das Schweizer Gericht ist die Tatsache, dass Saldaña den Vater daran hindert, die Kinder zu sehen, kein Grund dafür, die Kinder in Pflegefamilien zu geben.
Während Ortiz nun dringend einen Anwalt in der Schweiz sucht, der sich seines Falls annimmt, feiern Saldaña und ihr kontroverser Anwalt Olivier Peters ihren Erfolg. Peters hatte 2018 der katalanischen Politikerin Anna Gabriel bei ihrer Flucht aus Spanien und Absetzung nach Genf geholfen. Er ist auch jener Anwalt, der vor dem Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte eine Verurteilung des spanischen Staates wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung der Eta-mitglieder Igor Portu und Martín Sarasola erwirkte.
Das Familiengericht von Pozuelo hat ein Verfahren eingeleitet, um dem Schweizer Gericht mitzuteilen, dass das Sorgerecht für die Kinder ausschliesslich beim Vater liegt. So wäre die Schweiz verpflichtet, die Kinder zurückzugeben.