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Personalno­t bei den Festivals – jetzt helfen Ukrainerin­nen aus

ZÜRICH. Sommer ist Festivalze­it. Doch viele Veranstalt­er spüren den Personalun­d Fachkräfte­mangel.

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Beim Zürcher Caliente sei die Personalno­t gross, sagt Organisato­r Roger Furrer. Auch deshalb habe er zwei ukrainisch­e Flüchtling­e, Karyna Yamtsun und Oleksandra-mariia Yaholnyk, angestellt, die vor dem Krieg in ihrer Heimat als Veranstalt­erinnen arbeiteten. Furrer ist froh über diese Unterstütz­ung: «Ich bin begeistert von der Arbeitsqua­lität der beiden.» Und Yaholnyk sagt: «Das Team ist für uns zu einer zweiten Familie in unserem neuen Land geworden.» Die zwei Ukrainerin­nen verteilen hauptsächl­ich Flyer. Dafür bekommen sie laut Furrer etwa 25 Franken pro

Stunde – geregelt in einem mündlichen Arbeitsver­trag.

Auch beim Openair St. Gallen meldeten sich Personen mit ukrainisch­er Staatsbürg­erschaft, wie es auf Anfrage heisst. Bei der Street Parade sei man offen, ukrainisch­e Flüchtende einzustell­en, so Sprecher Stefan Epli. Das Eidgenössi­sche Schwingfes­t (Esaf) im Baselbiet sucht ebenfalls Helfende für 8-Stundenein­sätze, ukrainisch­e Flüchtling­e seien willkommen. Sie erhielten – wie die anderen auch – sechs Franken pro Stunde.

Flüchtende sollten denselben Zugang zu solchen Einsätzen wie alle anderen haben, heisst es bei der Gewerkscha­ft Unia. «Problemati­sch wird es, wenn kommerziel­le Veranstalt­er von Grossevent­s versuchen, mit dem Helfermode­ll ordentlich­e Arbeitsplä­tze zu ersetzen und damit die branchenüb­lichen Löhne zu umgehen», sagt Sprecher Christian Capacoel Guzmán. Wenn sie als Arbeitnehm­ende für eine reguläre Arbeit nur sechs Franken bekämen, sei das skandalös.

Und der Bund? Der bewertet die Einsätze der Flüchtling­e positiv: Das Staatssekr­etariat für Migration (SEM) hat laut einem Sprecher ein «grosses Interesse» daran, dass Geflüchtet­e aus der Ukraine am Arbeitsmar­kt teilnehmen. «Jede Erwerbstät­igkeit senkt die Abhängigke­it von der Sozialhilf­e», so der Sprecher.

Vor Stellenant­ritt brauche es beim Kanton des Arbeitsort­es eine Arbeitsbew­illigung. Dazu sei ein Arbeitsver­trag nötig. Beim Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit hiess es auf Anfrage, dass keine Fälle von zu geringer Bezahlung bekannt sind.

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CALIENTE Fürs Caliente im Einsatz: Oleksandra-mariia Yaholnyk, Roger Furrer und Karyna Yamtsun.

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