Personalnot bei den Festivals – jetzt helfen Ukrainerinnen aus
ZÜRICH. Sommer ist Festivalzeit. Doch viele Veranstalter spüren den Personalund Fachkräftemangel.
Beim Zürcher Caliente sei die Personalnot gross, sagt Organisator Roger Furrer. Auch deshalb habe er zwei ukrainische Flüchtlinge, Karyna Yamtsun und Oleksandra-mariia Yaholnyk, angestellt, die vor dem Krieg in ihrer Heimat als Veranstalterinnen arbeiteten. Furrer ist froh über diese Unterstützung: «Ich bin begeistert von der Arbeitsqualität der beiden.» Und Yaholnyk sagt: «Das Team ist für uns zu einer zweiten Familie in unserem neuen Land geworden.» Die zwei Ukrainerinnen verteilen hauptsächlich Flyer. Dafür bekommen sie laut Furrer etwa 25 Franken pro
Stunde – geregelt in einem mündlichen Arbeitsvertrag.
Auch beim Openair St. Gallen meldeten sich Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, wie es auf Anfrage heisst. Bei der Street Parade sei man offen, ukrainische Flüchtende einzustellen, so Sprecher Stefan Epli. Das Eidgenössische Schwingfest (Esaf) im Baselbiet sucht ebenfalls Helfende für 8-Stundeneinsätze, ukrainische Flüchtlinge seien willkommen. Sie erhielten – wie die anderen auch – sechs Franken pro Stunde.
Flüchtende sollten denselben Zugang zu solchen Einsätzen wie alle anderen haben, heisst es bei der Gewerkschaft Unia. «Problematisch wird es, wenn kommerzielle Veranstalter von Grossevents versuchen, mit dem Helfermodell ordentliche Arbeitsplätze zu ersetzen und damit die branchenüblichen Löhne zu umgehen», sagt Sprecher Christian Capacoel Guzmán. Wenn sie als Arbeitnehmende für eine reguläre Arbeit nur sechs Franken bekämen, sei das skandalös.
Und der Bund? Der bewertet die Einsätze der Flüchtlinge positiv: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat laut einem Sprecher ein «grosses Interesse» daran, dass Geflüchtete aus der Ukraine am Arbeitsmarkt teilnehmen. «Jede Erwerbstätigkeit senkt die Abhängigkeit von der Sozialhilfe», so der Sprecher.
Vor Stellenantritt brauche es beim Kanton des Arbeitsortes eine Arbeitsbewilligung. Dazu sei ein Arbeitsvertrag nötig. Beim Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit hiess es auf Anfrage, dass keine Fälle von zu geringer Bezahlung bekannt sind.