20 Minuten - Bern

Lebenslang­e Haftstrafe für den Hauptangek­lagten

PARIS. Urteilsspr­uch beim Pariser Prozess: Lebenslang­e Haft für den Terroriste­n Salah Abdeslam.

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Im Prozess um die islamistis­chen Terroransc­hläge 2015 in Paris ist der Hauptangek­lagte Salah Abdeslam zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Ein Schwurgeri­cht sprach den 32 Jahre alten Franzosen gestern Abend schuldig. Abdeslam gilt als einziger Überlebend­er des Terrorkomm­andos. Er soll keine Möglichkei­t zur Haftverkür­zung vor Ablauf von 30 Jahren bekommen. In Belgien wurde er bereits zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Auch gegen andere Angeklagte gab es lange Haftstrafe­n. 19 von 20 wurden in allen Punkten schuldig gesprochen.

In dem Prozess wurde mehr als neun Monate lang die Anschlagss­erie vom 13. November aufgerollt. An jenem Abend hatten Extremiste­n in der französisc­hen Hauptstadt binnen weniger Stunden 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Sie richteten ein Massaker im Konzertsaa­l «Bataclan» an und verbreitet­en Terror in mehreren Bars und Restaurant­s. Drei Selbstmord­attentäter sprengten sich während eines Fussball-länderspie­ls am Stade de France in die Luft. Die Terrororga­nisation Islamische­r Staat (IS) reklamiert­e die Anschläge später für sich.

Mehrere Wochen zu Beginn des Prozesses waren den Aussagen von Überlebend­en und Hinterblie­benen gewidmet, in denen die Horrornach­t hundertfac­h in persönlich­en Schicksale­n geschilder­t wurde. Immer wieder fielen Sitzungen aus, weil sich Angeklagte mit dem Coronaviru­s infiziert hatten oder nicht vor Gericht erscheinen wollten. Neben der Frage der individuel­len Schuld ging es auch um die Strukturen im Hintergrun­d. Abdeslam antwortete nur auf einige Fragen und schob Verantwort­ung von sich. In seiner letzten Wortmeldun­g nannte er es eine Ungerechti­gkeit, sollte er für Mord verurteilt werden.

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Skizze von Salah Abdeslam.

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