Lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten
PARIS. Urteilsspruch beim Pariser Prozess: Lebenslange Haft für den Terroristen Salah Abdeslam.
Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris ist der Hauptangeklagte Salah Abdeslam zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Schwurgericht sprach den 32 Jahre alten Franzosen gestern Abend schuldig. Abdeslam gilt als einziger Überlebender des Terrorkommandos. Er soll keine Möglichkeit zur Haftverkürzung vor Ablauf von 30 Jahren bekommen. In Belgien wurde er bereits zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Auch gegen andere Angeklagte gab es lange Haftstrafen. 19 von 20 wurden in allen Punkten schuldig gesprochen.
In dem Prozess wurde mehr als neun Monate lang die Anschlagsserie vom 13. November aufgerollt. An jenem Abend hatten Extremisten in der französischen Hauptstadt binnen weniger Stunden 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Sie richteten ein Massaker im Konzertsaal «Bataclan» an und verbreiteten Terror in mehreren Bars und Restaurants. Drei Selbstmordattentäter sprengten sich während eines Fussball-länderspiels am Stade de France in die Luft. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) reklamierte die Anschläge später für sich.
Mehrere Wochen zu Beginn des Prozesses waren den Aussagen von Überlebenden und Hinterbliebenen gewidmet, in denen die Horrornacht hundertfach in persönlichen Schicksalen geschildert wurde. Immer wieder fielen Sitzungen aus, weil sich Angeklagte mit dem Coronavirus infiziert hatten oder nicht vor Gericht erscheinen wollten. Neben der Frage der individuellen Schuld ging es auch um die Strukturen im Hintergrund. Abdeslam antwortete nur auf einige Fragen und schob Verantwortung von sich. In seiner letzten Wortmeldung nannte er es eine Ungerechtigkeit, sollte er für Mord verurteilt werden.