20 Minuten - Bern

Das sind die Ausnahmen

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Eine Ausnahme herrscht beim sogenannte­n Anriesrech­t. Wenn ein Ast mit Früchten aus dem Nachbarsga­rten über deinen eigenen Gartenzaun ragt, darfst du genüsslich pflücken – auch wenn das Obst dir nicht gehört. Dieses Anriesrech­t gilt aber nicht im Wald sowie bei Ästen, die auf Strassen überragen. Es gilt ebenfalls nicht in den Kantonen, die es gesetzlich aufgehoben haben. Auch ist das Pflücken erlaubt, wenn Eigentümer­in oder Eigen

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