Das sind die Ausnahmen
Eine Ausnahme herrscht beim sogenannten Anriesrecht. Wenn ein Ast mit Früchten aus dem Nachbarsgarten über deinen eigenen Gartenzaun ragt, darfst du genüsslich pflücken – auch wenn das Obst dir nicht gehört. Dieses Anriesrecht gilt aber nicht im Wald sowie bei Ästen, die auf Strassen überragen. Es gilt ebenfalls nicht in den Kantonen, die es gesetzlich aufgehoben haben. Auch ist das Pflücken erlaubt, wenn Eigentümerin oder Eigen