Studentin bestellt diesen Laserpointer – verurteilt
FREIBURG. Auf Amazon bestellte eine Freiburger Studentin einen Laserpointer. Nur: Weil dieser für die Schweiz zu stark ist, wurde er an der Grenze abgefangen – und sie verurteilt.
Weil die Freiburger Studentin A. D.* in ihren Seminaren viele Vorträge halten muss, wollte sie sich einen Präsentationspointer anschaffen. Und weil diese in den Geschäften für D. zu teuer waren, wollte sie sich einen über Amazon bestellen. Sie bezahlte 11,42 Euro direkt online auf der Plattform – doch das Gerät sollte sie noch viel teurer zu stehen kommen.
«Ich habe einen Brief erhalten, in dem stand, der Laser werde beim Gesundheitsamt überprüft. Dort fand man anscheinend heraus, dass der
Laserpointer mit dem Schweizer Gesetz nicht konform ist. Er war wohl zu stark für die Schweiz», sagt die 25-Jährige. Sie sei darauf hingewiesen worden, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sei. «Dann meldete sich ein Freiburger Polizist bei mir und bat mich auf die Wache. Dort musste ich erklären, wie es dazu kam, dass ich mir diesen Laser bestellt hatte, und was meine Absichten waren.» Schliesslich erhielt D. ein Schreiben, in dem sie für schuldig erklärt wurde. «Ich musste 100 Franken Busse und 255 Franken Verfahrenskosten bezahlen», so die Studentin.
«Die Informationen haben auf der Website gefehlt. Das ist ziemlich ärgerlich», so D. weiter. Sie hätte sich gewünscht, dass man sie beim Verkauf darauf hingewiesen hätte, dass der Laser in anderen Ländern möglicherweise verboten sei. Das Urteil wolle D. nicht anfechten, weil sie für den Fall nicht noch mehr Geld ausgeben will. «In Zukunft passe ich viel besser auf, was ich bestelle. Am besten kaufe ich heikle Produkte direkt im Laden. Weil es bei der Beschreibung keine Angaben zur Intensität gab, habe ich mir da keine Gedanken gemacht. Deshalb war ich so erschrocken, dass ich mich plötzlich in so einer Lage befand.»
*Name der Redaktion bekannt