Giftmordprozess geht nun vor das Berner Obergericht
BERN. Der Giftmord von Bern wird neu verhandelt. Der Verteidiger findet die Strafe zu hoch, der Staatsanwalt zu tief.
Es sei ein hartes Urteil, sagte Philipp Kunz, Verteidiger des erstinstanzlich verurteilten Giftmörders von Bern, direkt im Anschluss an den Prozess zu 20 Minuten. Der Prozess vor dem Berner Regionalgericht war am 19. Januar mit einer Verurteilung zu 14 Jahren Gefängnis wegen Mordes zu Ende gegangen. Nun ist klar: Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons ziehen das Urteil weiter. Das bestätigten beide Seiten auf Anfrage von 20 Minuten. Die Verteidigung kommentierte den Weiterzug des Urteils aber nicht weiter.
Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Berner Staatsanwaltschaft, begründet die Berufung damit, dass das
Regionalgericht deutlich unter dem beantragten Strafmass geblieben sei. Die Staatsanwaltschaft hatte 18,5 Jahre für den Giftmord an der Ehefrau des Mannes gefordert. Der Fall wird damit am Berner Obergericht neu verhandelt. Der Mordprozess fand in erster Instanz am 16. und 19. Januar in Bern statt. Der Staatsanwalt warf dem Mann vor, seine Frau mit einer Überdosis eines Gichtmedikaments (Colchicin) vergiftet zu haben. Er habe den Mord länger geplant, das Medikament im Darknet bestellt und zuvor auch verschiedene Methoden zur Tötung seiner Frau recherchiert.
Die Verteidigung plädierte dagegen auf fahrlässige Tötung. Der Mann sei zwar schuld am Tod seiner Frau, habe aber nicht absichtlich gehandelt. Sein Klient sei während des ganzen Bestellungsprozesses nie auf einen Hinweis gestossen, wonach eine Überdosierung von Colchicin tödlich sein könnte.