Wegen Spinne: Elias ist Billett und Job los
ZUG Eigentlich wolle Elias nur heimfahren, doch eine Spinne kam dazwischen. Es folgten ein Eintrag ins Strafregister und die Kündigung des Arbeitgebers.
Elias* fuhr abends auf der Autobahn in Richtung Luzern von der Arbeit heim. Kurz vor Rotkreuz ZG bemerkte er auf dem Armaturenbrett eine Spinne. Der Mann Mitte 20 fürchtet sich enorm vor Spinnen. «Ich bekam Atemprobleme», so Elias. Leicht panisch habe er auf dem Pannenstreifen gehalten, um sie rauszulassen. Aber: keine Spur von der Spinne.
Dann seien zwei Polizisten herangefahren: Sie hätten wissen wollen, ob er eine Panne habe und es ihm gut gehe. «Aus Scham wollte ich ihnen zuerst nicht von der Spinne erzählen.» Dann: Alkohol- und Drogentest. Die Staatsanwaltschaft habe noch eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Auch die
Tests im Spital, die 20 Minuten vorliegen, fielen negativ aus. Da der Untersuch im Labor einige Tage dauerte, wurde der Führerausweis im Spital eingezogen. Am nächsten Morgen hätte Elias arbeiten müssen. Weil er als Angestellter eines Transportunternehmens auf das Billett angewiesen ist, war das nicht möglich. Er erzählte, was vorgefallen war. «Bald darauf folgte die Kündigung.»
Es folgte eine Vorladung der Staatsanwaltschaft Zug wegen Führens eines Fahrzeugs im fahruntüchtigen Zustand, ausgelöst durch eine Panikattacke und Müdigkeit. «Der Rechtsschutz sagte, dass ich keine grossen Chancen hätte, dagegen vorzugehen.» Nun muss
Elias eine Busse von knapp 2400 Franken bezahlen und eine verkehrsmedizinische Untersuchung machen – für die er zusätzlich 1000 Franken zahlen muss. Und: «Die nächsten zwei Jahre habe ich einen Eintrag im Strafregister.» Er ist sich sicher, dass seine Stimmproblematik zu Missverständnissen geführt habe.
Laut der Zuger Polizei gab die Staatsanwaltschaft ein toxikologisches Gutachten in Auftrag. Der Strafbefehl stütze sich auf dieses Gutachten – gemäss diesem sei der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle nicht fahrfähig gewesen.